StartseitePolitik und RechtSpendenabsetzbarkeit erleichtert

Spendenabsetzbarkeit erleichtert: OnPrNews.com

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden wird ausgedehnt

1. Problemstellung

Die durchschnittliche Österreicherin und der durchschnittliche Österreicher spendeten im Jahr 2022 rund 97 Euro pro Kopf. Der Großteil dieser insgesamt rund 900 Millionen Euro stammt von privaten Haushalten sowie Kleinspendern. Von diesen Spenden wurden rund 13 bis 14 Prozent steuerlich abgesetzt, womit sich die Spenderinnen und Spender rund 100 Millionen Euro ersparten. Dass nur etwa 13 bis 14 Prozent aller Spenden steuerlich verwertet wurden, liegt wesentlich an den hohen Hürden, die zu überschreiten sind, um Spenden steuerlich absetzen zu dürfen.

Vor Kurzem wurde eine Reform der Spendenabsetzbarkeit beschlossen, mit der sich die Summe der absetzbaren Spenden laut Prognosen des Finanzministeriums nächstes Jahr verdoppeln soll. Folgender Artikel wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit einen Blick auf die aktuelle Rechtslage sowie die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit.

2. Aktuelle Rechtslage

Seit Einführung der Spendenabsetzbarkeit im Jahr 2009 können alle einkommenssteuerpflichtigen Spenderinnen und Spender – ebenso wie körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen – beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen ihre Spenden von der Einkommensteuer absetzen. So sind Spenden zu spendenbegünstigten Zwecken an spendenbegünstigte Einrichtungen absetzbar. Welche Einrichtungen dazu zählen und welche Kriterien erfüllt sein müssen, ist in § 4a EStG ausführlich und detailliert geregelt.

Zusammengefasst sind einerseits im Gesetz ausdrücklich aufgezählte Einrichtungen spendenbegünstigt, andererseits solche, die über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid verfügen und in der Liste des Finanzministeriums als spendenbegünstigte Einrichtungen eingetragen sind. Zu den spendenbegünstigten Einrichtungen kraft Gesetzes zählen etwa Universitäten, Kunsthochschulen, bestimmte Akademien, weitere Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Museen, Freiwilligen Feuerwehren und Feuerwehrlandesverbände. Die spendenbegünstigen Einrichtungen kraft Bescheids sind bspw bestimmte Einrichtungen, die Forschungs- oder Lehraufgaben verfolgen, Behindertensport fördern, mildtätigen Zwecken nachgehen, Katastrophen- und Entwicklungshilfe leisten, Umwelt-, Natur-, Artenschutz betreiben, ein behördlich genehmigtes Tierheim führen oder allgemein zugängliche künstlerische Tätigkeiten veranstalten. Um zu gewährleisten, dass die Spenden auch den tatsächlichen ihrem Zweck zugutekommen und nicht die Gefahr eines Missbrauches besteht, müssen diese Einrichtungen mit Spendenbegünstigungsbescheid laufend die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und unterliegt die Erfüllung der Voraussetzungen auch Kontrollmechanismen.

Ferner ist eine Spendenabsetzbarkeit bei jungen Organisationen nicht ab Jahr eins der Errichtung möglich, sondern erst nach einer dreijährigen Wartefrist, an deren Ende von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin zu bestätigen ist, dass die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit auch aufgrund des faktischen Geschäftsbetriebs gegeben sind.

Schließlich ist die Absetzbarkeit von Spenden nicht nur auf bestimmte Einrichtungen mit gewissen Zwecken beschränkt, auch die Höhe der absetzbaren Spenden ist begrenzt. So können bei Spenden von Privatpersonen bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben abgezogen werden und bei Spenden von Unternehmen bis zu 10 Prozent des Gewinns (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgaben abgezogen werden.

3. Neue Rechtslage ab 1.1.2024

Nachdem eine Reform des Jahres 2017, durch die Spenden automatisch von den Spendenorganisationen an das zuständige Finanzamt zu melden sind, bereits Erleichterungen für Spenderinnen und Spender in der formalen Geltendmachung der Spendenabsetzbarkeit brachte, kommt es mit dem nunmehr beschlossenen Gemeinnützigkeitspaket zu einer weiteren, signifikanten Verbesserung. Mit dem am 5.7.2023 beschlossen und ab 1.1.2024 geltenden Paket soll die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden erweitert und vereinfacht werden, um so die Spendenbereitschaft insgesamt zu erhöhen.

Für die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden wird anstatt der bisherigen expliziten Nennung der einzelnen spendenbegünstigten Zwecke der Einrichtungen pauschal an die gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) angeknüpft. So wird dadurch die Spendenabzugsfähigkeit auf Bereiche wie etwa Elementarpädagogik, Schulbildung, Berufsaus- und Fortbildung sowie Erwachsenenbildung (bisher lediglich Universitäten, Hochschulen und Akademien) ausgeweitet, genauso wie auf dem gesamten Sportbereich (bisher lediglich Behindertensport). Aufgrund der allgemeinen Anknüpfung auf den gemeinnützigen Zweck werden in Zukunft auch Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte, Frauenförderung und Konsumentenschutz zu den spendenbegünstigen Zwecken zählen. Zusätzlich wird das UNHCR der Vereinten Nationen als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen. Voraussetzung für die Begünstigung von Einrichtungen wird sein, dass sie der Allgemeinheit dienlich sind und mit der österreichischen Rechtsordnung im Einklang stehen.

Um die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zu vereinfachen, wird außerdem statt der bisherigen dreijährigen Tätigkeit eine einjährige Tätigkeit der Einrichtung genügen, um einen Spendenbegünstigungsbescheid zu erhalten. Des Weiteren wird für kleinere Vereine anstelle der Bestätigung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, ein vereinfachtes Meldeverfahren durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater ausreichen. Außerdem wird eine automatische Verlängerung des Spendenbegünstigungsbescheids bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen stattfinden. Bisher musste dafür ein eigener Antrag gestellt werden.

Da diese Neuregelung einer jahrelangen Forderung des gemeinnützigen Sektors entspricht, wurde sie von diesem erwartungsgemäß begrüßt und stieß auf große Zustimmung.

4. Wir helfen weiter

Wir beraten eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen. Unter anderem sind wir im Rahmen von npoAustria, einer der Wirtschaftsuniversität Wien nahestehenden Einrichtung zur Förderung von non-profit-Organisationen, beratend tätigt. Gemeinsam mit hierauf spezialisierten Steuerberatungskanzleien errichten wir gemeinnützige Rechtsträger, allen voran Vereine, und beraten diese laufend und juristisch umfassend. Wenn wir auch Ihnen weiterhelfen können, vereinbaren Sie gleich einfach Ihren Beratungstermin.

Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei.

Kontakt
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Währinger Straße 16
1090 Wien
+43 2243 32 744
+43 2243 28 423
dc282c56da79d081c1b9591d12d508891273e44f
https://rechtampunkt.at

Bildquelle: @pexels

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Spendenabsetzbarkeit erleichtert

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

HanseWerk-Gruppe spendet 21.000 Euro für Gemeinnützige Vereine und Institutionen in Norddeutschland

Im Kreis Rendsburg Eckernförde übergibt HanseWerk Tochtergesellschaft Schleswig-Holstein Netz insgesamt 2.250 Euro. Seit Start der Aktion "RestCent" wurden mehr als 470.000 Euro gespendet.

4G Neuheiten der Alarm- und Telemetrietechnologie auf der Security Messe Essen

Alle zwei Jahre öffnet die Security Messe Essen ihre Türen für die Sicherheitsbranche. In diesem Jahr ist auch wieder die Mobeye B.V. mit einem eigenen Stand vertreten.

20.484 Schritte für den guten Zweck: Spendenmarathon im Energiebüro von HanseWerk-Tochter SH Netz

Sportliche Aktion zur 750-Jahr-Feier der Gemeinde Großhansdorf - Netzbetreiber SH Netz, Tochter von HanseWerk, stockt Summe für das Weihnachtshilfswerk auf 750 Euro auf.

Sonertec GmbH spendet Tombola Gewinne an die kfd-Dörpen

Sonertec GmbH: Geben ist Schöner als Nehmen Es war eine doppelte Freude...