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Tierisch wild: Wenn die Straße zum Waldweg wird: OnPrNews.com

ARAG Experten mit Tipps zum richtigen Verhalten bei Wildwechsel

In Deutschland ereignen sich nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) jährlich weit über 200.000 Verkehrsunfälle mit Verletzten und erheblichen Sachschäden, weil Fahrzeuge mit Rehen, Wildschweinen oder Hirschen kollidieren, wenn die Tiere auf der Suche nach Nahrung die Straßen überqueren. Denn auch für Wildtiere gehören bestimmte Straßenabschnitte zum natürlichen Lebensraum, was zu häufigem Wildwechsel führt. ARAG Experten geben Tipps, wie Unfälle mit Wildtieren vermieden werden können.

Worauf sollten Autofahrer achten?
Vor allem in den Morgen- und Abendstunden ist im Herbst mit vermehrtem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. Wildwechselwarnschilder markieren häufig stark betroffene Abschnitte, sollten aber nicht die einzige Warnung sein, da auch auf unmarkierten Strecken Wild auftauchen kann, insbesondere in der Nähe von Wäldern. Die ARAG Experten raten daher, an bewaldeten Strecken oder dort, wo entsprechende Verkehrsschilder auf Wildwechsel hinweisen, das Tempo deutlich zu reduzieren. Autofahrer sollten vor allem die Fahrbahnränder im Blick behalten und beachten, dass Wild selten allein unterwegs ist.

Ein Reh! Und jetzt?
Die ARAG Experten raten, bei Wildwechsel das Fernlicht auszuschalten, zu hupen und kontrolliert zu bremsen, um den Tieren die Flucht zu ermöglichen. Gebremst werden sollte jedoch nur, wenn keine Gefahr eines Auffahrunfalls mit dem nachfolgenden Fahrzeug besteht. Unkontrollierte Ausweichmanöver hingegen sind tabu. Die Gefahr, mit Bäumen zu kollidieren, in den Straßengraben zu fahren oder in den Gegenverkehr zu geraten, ist dabei zu groß. Ist ein kontrolliertes Bremsen nicht mehr möglich, heißt es wohl oder übel, einen kontrollierten Wildunfall zu verursachen.

Jetzt ist es passiert. Was tun?
Nach einem Wildunfall müssen Autofahrer die Unfallstelle sofort absichern und – sofern es verletzte Personen gibt – gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. Anschließend sollte sofort die Polizei verständigt werden, die den zuständigen Förster, Jäger und gegebenenfalls Behörden informiert. Aus Sicherheitsgründen raten die ARAG Experten unbedingt davon ab, sich dem verunfallten Wild zu nähern. Nur wenn das Tier mit Sicherheit tot ist, kann es von der Straße entfernt werden, wobei Schutzhandschuhe empfehlenswert sind. Die ARAG Experten warnen allerdings, das überfahrene Tier eigenmächtig mitzunehmen. Das gilt als Wilderei, die in Deutschland mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Fahrerflucht nach einem Wildunfall: Gibt es eine Meldepflicht?
Da Tiere laut Gesetz nicht als Geschädigte anerkannt werden, kann es in der Folge eines Wildtierunfalls laut ARAG Experten nicht zu einer Fahrerflucht kommen. Trotzdem sollten sich Verursacher nicht einfach vom Unfallort entfernen. In mehreren deutschen Bundesländern herrscht sogar eine Meldepflicht für Wildunfälle. Zudem können Autofahrer wegen Tierquälerei belangt werden, wenn sie ein Tier anfahren und es verletzt am Unfallort zurücklassen.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs und Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf. Bei Schäden am Wagen, die nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht werden, handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter „Rettungskostenersatz“ geltend gemacht werden. Darunter fallen nach Auskunft der ARAG Experten Aufwendungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10 – 57). Besteht eine Vollkaskoversicherung, übernimmt sie in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn es sich nicht um einen Wildunfall handelt.

Im Gegensatz zu Haustieren, für deren Schäden oft der Halter haftet, gelten Wildtiere grundsätzlich als herrenlos. Daher ist der Jagdpächter, in dessen Revier sich der Wildunfall ereignet hat, in der Regel nicht haftbar, hat aber auch keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung für die Kadaverbeseitigung. Schadensersatzansprüche des Jagdpächters können jedoch nach Auskunft der ARAG Experten dann entstehen, wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird und dadurch verwertbares Wildbret verdirbt.

Wie kann man einen Wildunfall nachweisen?
Ob durch direkten Zusammenstoß mit dem Tier oder durch ein Ausweichmanöver – in beiden Fällen muss der Fahrer seiner Versicherung nachweisen, dass der Unfall durch Wild verursacht wurde. Beweismittel können z. B. Polizeiberichte, Bescheinigungen des Jagdpächters, Fotos vom Unfallort und vom Schaden, Überreste des Wildtieres oder Zeugenaussagen sein. Eine Bestätigung des Jagdpächters kann ebenfalls hilfreich sein, ist laut ARAG Experten aber nicht zwingend erforderlich. Fehlende Beweise können hingegen dazu führen, dass der Fahrer die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug tragen muss, insbesondere bei Ausweichmanövern.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/verkehrsrecht-ratgeber/

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