Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern +++
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen, reicht nicht aus. Dies entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 77/22).
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+++ Über das Nachbargrundstück… +++
Hat ein Grundstücksbesitzer keinen eigenen Zugang zur Straße, darf er über das Nachbargrundstück gehen. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Lübeck in einem Fall entschieden, in dem eine Frau den Weg zur Gartenparzelle des Nachbarn mit Pflanzsteinen blockiert hatte. Diese muss sie nun beseitigen (Az.: 3 O 309/22).
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+++ Vorsicht, Hundeleine! +++
Einem Mann, dem bei einer vermeintlich notwendigen Rettung eines Hundes durch die von ihm festgehaltene Hundeleine die vorderen Glieder dreier Finger abgetrennt wurden, stehen keine Schadensersatzansprüche aus Tierhalterhaftung zu. Es liege keine spezifische Tiergefahr vor, befand nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal (Az.: 7 O 4/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Frankenthal.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
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