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Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ ELEFAND – eine Liste für den Notfall +++
Damit Reisenden bei akuten Krisen- und Katastrophenfällen im Ausland geholfen werden kann, raten die ARAG Experten, sich in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amtes einzutragen. So wissen Auswärtgies Amt und die zuständige Auslandsvertretung, dass man sich als Reisender überhaupt in der jeweiligen Krisenregion befindet. In der Liste können die Kontaktdaten aller Reisenden und Notfallkontakte für den Ernstfall hinterlegt werden. Im Krisenfall werden dort eingetragene Personen schnellstmöglich individuell oder über sogenannte Landsleutebriefe kontaktiert. Diese Briefe werden elektronisch per E-Mail oder per SMS verschickt und enthalten wichtige Verhaltenstipps oder andere relevante Informationen, wie z. B. Evakuierungsmaßnahmen. In die Liste können sich alle deutschen Staatsangehörigen freiwillig eintragen, egal, ob es sich bei dem Aufenthalt um eine Urlaubs- oder Geschäftsreise handelt. Mitreisende Familienmitglieder desselben Haushalts, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können als Begleitpersonen ebenfalls in ELEFAND eingetragen werden, damit auch sie im Not- und Krisenfall konsularische Hilfe erhalten.

+++ Betreuungsanspruch auf Kita-Platz erfüllt +++
Der Betreuungsanspruch eines zweijährigen Kindes ist erfüllt, wenn ihm ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung angeboten wird, die per Auto gut vier und mit dem Fahrrad rund drei Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Dies hat laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 12 B 683/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG Münster.

+++ Verbrenner an Parkfläche für E-Autos abgeschleppt +++
Benutzer von Elektrofahrzeugen müssen darauf vertrauen können, dass ausdrücklich Elektrofahrzeugen vorbehaltene Parkflächen mit Ladesäulen frei bleiben und benutzt werden können. Auch ohne konkrete Behinderung ist nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweisung auf eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Abschleppen daher erlaubt (Az.: 14 K 7479/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf.

+++ Kosten für Schlossaustausch nach Schlüsselverwahrung +++
Ein Mann hatte seinem nebenan wohnenden Bruder für Notfälle einen Haustürschlüssel überlassen. Nach einem Streit verlangte er diesen zurück und ließ, nachdem der Bruder den Schlüssel nicht herausgab, ein neues Schloss einbauen. Die Kosten dafür muss er laut ARAG Experten selbst tragen, wie die Richter des Amtsgerichts München entschieden (Az.: 222 C 14447/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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