maut1.de erklärt Folgen der Absenkung der Gewichtsgrenze für Fahrzeuge über 3,5 t
Rosenheim. Seit 2005 gilt in Deutschland die LKW-Maut, 2023 hat die Ampel-Regierung aus SPD, FDP und Grünen diese an den CO2-Ausstoß gekoppelt, um auch im Güterverkehr auf der Straße den Umstieg auf klimaneutrale Antriebe zu beschleunigen. Zum 1. Juli 2024 tritt eine weitere Reform in Kraft, durch die auch Fahrzeuge ab 3,5 t – statt bislang 7,5 t – Gesamtgewicht zur Kasse gebeten werden. In diese Kategorie fallen auch viele Reisemobile. Die Verunsicherung unter vielen Campern ist deshalb groß. Das Rosenheimer Startup maut1.de, Anbieter von digitalen Mautboxen im PKW-, Reisemobil- und LKW-Bereich für mehrere europäische Länder, beruhigt. „Wohnmobile sind von der beschlossenen Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen“, erklärt Geschäftsführer Julian Schmelzer.
In Deutschland sind rund 160.000 Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t und bis 7,5 t zugelassen, von denen einige aufgrund ihrer besonderen Aufbauart – insbesondere basierend auf LKW oder Omnibussen – von der neuen Mautpflicht ab dem nächsten Sommerurlaub betroffen sein könnten. „Jedoch sind die meisten dieser Wohnmobile für die installierten Mautkontrollsysteme bzw. stichprobenartig durchgeführten Kontrollen bereits vom Aufbau her eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne etwaigen bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei“, weiß Schmelzer. Denn laut Informationen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) entfällt die neue Mautpflicht ab 3,5 t weiterhin für alle Fahrzeuge, die folgende Kriterien erfüllen:
-Fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung (z.B. Toilette/Dusche, Wohnraum/Betten oder Kochgelegenheit)
-Ausschließliche Personenbeförderung und kein Transport von Gütern
-Oder nachträgliche dauerhafte Umgestaltung zum Wohnmobil (z.B. LKW mit Kofferaufbau).
Bei allen anders aufgebauten Wohnmobilen, z.B. mit einem bestimmten Bereich zur Ladung (Transport von Pferden/Kühen oder einer Garage im Heck für Kleinfahrzeuge) oder Anhängern zum Transport muss der verfügbare „Wohnbereich“ (mit dauerhaft installierter Toilette/Dusche, Wohnraum/Betten oder Kochgelegenheit) mindestens 50 % der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ausmachen. Und: Es dürfen ausschließlich private Fahrten damit vorgenommen werden. In Grenzfällen macht es als Option Sinn, die Änderung der Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil zu prüfen und vornehmen zu lassen.
Welche Rechtsgrundlagen führen zu den neuen Maut-Gebühren?
Hintergrund der neuen Anpassung zur Berechnung der Mautsätze sind sowohl aktualisierte EU-Vorgaben als auch das sogenannte Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Nach der sogenannten „Eurovignetten-Richtlinie“ muss sich die Lkw-Maut künftig auch an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren. Die Neuregelung der Mautgebühren dient demzufolge vor allem zur Kostendeckung des steigenden Finanzierungsbedarfs der Verkehrsinfrastruktur.
Auf welchen Strecken fällt die LKW-Maut an?
Gemäß § 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes unterliegen derzeit alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t oder mehr aus dem In- und Ausland der Mautpflicht. Die Mautgebühren werden bereits bei der Auffahrt auf eine Bundesfernstraße erhoben und betreffen sowohl die Bundesstraßen als auch die Autobahnen sowie die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die LKW-Maut auf alle Fahrzeuge ab mehr als 3,5 t ausgedehnt. Ausgenommen von der neuen Maut bleiben neben Wohnmobilen Handwerkerfahrzeuge mit über 3,5 aber unter 7,5 t.
Weitere Informationen sind unter https://www.maut1.de/hilfe-und-service/maut1.de-blog/mautpflicht-wohnmobile/ nachzulesen.
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