StartseiteWirtschaft und FinanzenDie TEBO GmbH über regulatorische Pflichten bei Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung

Die TEBO GmbH über regulatorische Pflichten bei Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung: OnPrNews.com

Betreiber von Kundenanlagen, die der betrieblichen Eigenversorung von Strom oder Gas dienen haben unter bestimmten Voraussetzungen, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt sind, regulatorische Pflichten zu erfüllen.
Bei Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG handelt es sich um Energieanlagen zur Abgabe von Energie:

die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Betriebsgebiet befinden,

mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind,

fast ausschließlich dem betriebsnotwendigen Transport von Energie innerhalb des eigenen Unternehmens oder zu verbundenen Unternehmen oder fast ausschließlich dem der Bestimmung des Betriebs geschuldeten Abtransport in ein Energieversorgungsnetz dienen und

jedermann zum Zwecke der Belieferung der an sie angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Angeschlossene Letztverbraucher können Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände sein (z.B. Kantinenbetreiber, Betreiber von Getränkeautomaten etc.) wo Energie verbraucht wird und der jeweilige Letztverbraucher: a. die tatsächliche Sachherrschaft über die einzelnen Anschlüsse ausübt, b. die Arbeitsweise der genutzten Geräte eigenverantwortlich bestimmt sowie c. das wirtschaftliche Risiko trägt. Auch private Nutzer oder Immobilien können angeschlossene Letztverbraucher sein sofern sie sich nach o.g. Kriterien klar vom Anlagenbetreiber abgrenzen lassen.

Voraussetzung für das Vorliegen einer Kundenanlage ist generell, dass die Anschlussnutzer, die in einer Kundenanlage angeschlossen sind, sich ohne Zahlung von Netznutzungsentgelten der Infrastruktur bedienen dürfen, um sich durch einen frei wählbaren externen dritten Lieferanten versorgen zu lassen.

Zur Abwicklung einer Belieferung der Unterabnehmer durch externe dritte Lieferanten benötigt jeder zu beliefernde Unterabnehmer für seine Entnahmestelle mindestens einen Zählpunkt, der vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird. Eine Belieferung in der Kundenanlage durch einen externen dritten Lieferanten kann ab dem Zeitpunkt der Zählpunktvergabe erfolgen. Für die Messung ist der Netzbetreiber bzw. ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber wie die TEBO GmbH zuständig nach § 21b Abs. 1 EnWG.

Ist in der Kundenanlage keine doppelte, getrennte Sammelschiene vorhanden, muss eine Verrechnung über einen virtuellen Zählpunkt erfolgen. Der Messstellenbetreiber reduziert dabei den gemessenen Wert der Übergabemessung um die Entnahmen der Letztverbraucher, welche durch einen externen dritten Lieferanten versorgt werden. Ergebnis ist ein virtueller Wert an der Übergabestelle, der zur Abrechnung und Bilanzierung der Übergabemessung der Kundenanlage herangezogen wird.

Die TEBO GmBH in Haltern am See gehört zu den erfahrenen Messstellenbetreiber der die komplexe Erfassung und Saldierung der Energieströme übernimmt. Er stellt dem Netzbetreiber sämtliche Messwerte und Summen, die für die Bilanzierung und Abrechnung mit Drittlieferanten von Energie erforderlich sind, zur Verfügung.

So garantiert die TEBO GmbH den Betreibern von Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung Rechtssicherheit und sorgt für eine deutliche Arbeitsentlastung.
Für weitere Informationen steht Bernd Bose, Geschäftsführer der TEBO GmbH im Rahmen von kostenlosen Erstberatungen zur Verfügung. Die Kontaktdaten findet man unter www.tebogmbh.de

Die TEBO GmbH entwickelt und realisiert für die Industrie und Handel, für klein- und mittelständische Unternehmen sowie für Energieversorger individuelle Energielösungen. Gleichzeitig zählt die gesetzeskonforme Messung diverser Energiearten zum Leistungsportfolio.

Seit der Gründung in 2002 folgt die TEBO GmbH konsequent dem Anspruch, Kunden optimal zu unterstützen wenn es darum geht, Energieflüsse transparent zu machen, Energie effizienter einzusetzen und mit vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen.

Firmenkontakt
Technisches Energiemanagment Bose GmbH
Bernd Bose
An der Ziegelei 32
45721 Haltern am See
+49 2364 504 464 11
+49 2364 504 464 20
49440b7c94908c9375ec4c3691da63ccdfa139cd
http://www.tebogmbh.de

Pressekontakt
engelconsult
Hans-Michael Engel
Am Ruhrstein 15
45133 Essen
+49 201 455 415 1
+492014554161
49440b7c94908c9375ec4c3691da63ccdfa139cd
http://www.engel-consult.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Die TEBO GmbH über regulatorische Pflichten bei Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung

Erwerbsminderungsrente: Neue gesetzliche Regelungen ab 2025 im Detail erklärt

Die gesetzlichen Änderungen zur Erwerbsminderungsrente im Jahr 2025 bringen für viele Rentner entscheidende Verbesserungen. Insbesondere die höheren Hinzuverdienstgrenzen bieten neue Möglichkeiten, persönlich und finanziell zu wachsen. Hier beleuchten wir die relevanten Aspekte dieser Reformen.

100-Tage-Regelung: So profitieren Verbraucher von der SCHUFA-Neuheit

Die neue 100-Tage-Regelung der SCHUFA tritt 2025 in Kraft und könnte das Leben vieler Verbraucher verändern. Durch die schnellere Löschung negativer Einträge haben Betroffene bessere Chancen auf eine positive Bonität. Es ist wichtig, die Fristen genau im Blick zu behalten, um diese Chance zu nutzen.

Wichtige Reformen in der Rentenversicherung: Diese Punkte müssen Sie ab 2025 beachten

Zum Jahresanfang 2025 wird das Rentensystem in Deutschland durch bedeutende Reformen angepasst. Es ist entscheidend, die neuen Hinzuverdienstgrenzen sowie die Änderungen bei Abschlägen und Altersgrenzen zu verstehen. In diesem Artikel stellen wir die umfassenden Anpassungen der Rentenversicherung vor, die viele Versicherte betreffen werden.

Texter entwickelt die Inhalte fürs Internet-Schaufenster. WORTKOPF stärkt Marken im Web.

Die Online-Präsenz eines Unternehmens ist der Schlüsselstein seines Erfolges. Die Worte,...

Komplett fossilfreie Wärmeversorgung: HanseWerk-Tochter HanseWerk Natur öffnet Türen zu preisgekrönter Anlage

HanseWerk Natur stellt dekarbonisiertes Netz den Kunden und kommunalen Vertretern in Schönberg vor. Holzpellet-Anlage als Baustein der Wärmewende hat bereits 3.750 Tonnen CO2 eingespart.

Der Netzbetreiber E.DIS aus Brandenburg realisiert zügige technische Lösung nach Havarie in Velten

Schnelle Übergangslösung nach Havarie: E.DIS sichert Stromversorgung in Velten mit neuem Kabelverteilerschrank. Mehr Infos zu E.DIS Wärme- und Energieleistungen: https://www.e-dis.de/de.html.

tesa SE und Hamburger Energienetze: Anschluss von tesa Werk Hamburg an Wasserstoffnetz HH-WIN in Planung

Gemeinsamer Aufbruch von tesa SE und Hamburger Energienetze in die Wasserstoffzukunft: Anschluss von tesa Werk Hamburg an Wasserstoffnetz HH-WIN in Planung.

HanseWerk-Tochter ElbEnergie zeigt konkrete Lösungsoptionen für klimaneutrale Wärme in Kommunen

Das HanseWerk-Unternehmen ElbEnergie informierte in Seevetal-Hittfeld im Landkreis Harburg zur Energie- und Wärmewende. Der Erste Kreisrat Josef Nießen lobte die Expertise der Anwesenden.