Location: Tagungsort wird noch bekannt gegeben
Street: Tagungsort wird noch bekannt gegeben 0
City: 800 – Zürich (Germany)
Start: 23.04.2024 09:00 Uhr
End: 23.04.2024 17:00 Uhr
Entry: 890.00 Euro (non 19% VAT)
get ticket
Darum geht es
–
Am 22. Mai 2023 hat die Europäische Union die EU-Maschinenverordnung verabschiedet. Die neuen Vorschriften sind im Juni 2023 in Kraft getreten. Die EU hat zur Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen auch eine Übergangszeit für die Hersteller, Importeure und Händler vorgesehen, damit sie sich und Ihre Unternehmen auf die neuen Anforderungen einstellen können, die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird noch 2-3 Jahre gültig sein.
Die Schweiz wird sich nach Auskunft des SECO im Laufe des Jahres mit der Umsetzung der EU-Maschinenverordnung beschäftigen und will die Schweizer Maschinenverordnung bis zum 20. Januar 2027 angepasst haben. Allerdings wird den Schweizer Maschinenherstellern dann die Übergangsfrist stark verkürzt, was eine Überprüfung der bereits geltenden EU-Rechtslage schon heute notwendig macht, egal, ob Maschinen in der Schweiz oder in der EU vertrieben werden.
Die zu ergreifenden Massnahmen stellen erhebliche Herausforderungen für die Maschinenindustrie und deren Zulieferer dar. Die wichtigsten Änderungen sind:
+ Integration von Bestimmungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheitsfunktionen
+ Integration von Cyber-Safety-Bestimmungen für Sicherheitssteuerungssysteme und konformitätsbezogene Software und Daten
+ Autonome und ferngesteuerte Maschinen
+ Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen und EU-Konformitäts- und Einbauerklärungen
+ Obligatorische Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für 6 Produktkategorien
+ Meldepflichten für alle Maschinen bei Gefährdung von Personen
+ Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten für Importeure und Händler
Termine
–
23. April 2024
12. Juni 2024
10. September 2024
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr in Zürich
Informationen zur fachlichen Leitung
–
lic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.
Schon während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und -sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.
Weitere Details und Anmeldung www.vereon.ch/mrl
Die Vereon AG veranstaltet hochkarätige Tagungen, Konferenzen und Workshops zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgewiesene Experten aus Forschung, Wissenschaft, Praxis und Politik präsentieren regelmässig pragmatische Lösungsansätze und wegweisende Trends. Führungs- und Fachkräfte aller Branchen schätzen diese Informationsplattformen zum Wissensausbau, Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung wertvoller neuer Kontakte.
Firmenkontakt
Vereon AG
Johannes von Mulert
Hauptstrasse 54
8280 Kreuzlingen
0041 71 677 8700
http://www.vereon.ch
Pressekontakt
Vereon AG
Johannes von Mulert
Hauptstrasse 54
8280 Kreuzlingen
0041 71 677 8700
http://www.vereon.ch
\n\nDie Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.