StartseitePolitik und RechtProteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea: OnPrNews.com

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.Plötzliche Annullierung durch die Provinzregierung von Gyeonggi wirft die Frage nach Parteilichkeit und Verletzung von Rechten auf

Eine Verwaltungsentscheidung einer südkoreanischen Regierungsbehörde hat eine internationale Kontroverse und Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit ausgelöst. Am 27. November übergaben Religionsleiter und Multiplikatoren der Regierung der Republik Korea eine gemeinsame Protesterklärung, in der sie die Stornierung der Anmietung des Veranstaltungsortes vom 29. Oktober als einen Akt einseitiger religiöser Unterdrückung durch die öffentliche Gewalt verurteilten.

Die Erklärung, die von 402 Organisationen, 758 Religionsvertretern und 977 Einzelpersonen aus der ganzen Welt (insgesamt 1.735 Unterzeichner) unterzeichnet wurde, betonte den psychologischen und finanziellen Schaden, der den internationalen Teilnehmern entstanden ist, und unterstrich die Notwendigkeit einer Rechenschaftspflicht.

Am 30. Oktober fand in Paju, Südkorea, das „Religious Leaders Forum and Graduation Ceremony“ statt, eine gemeinsame Initiative von zwei prominenten religiösen Organisationen. Zu der Veranstaltung wurden über 30.000 Teilnehmer aus 78 Ländern erwartet, darunter 1.000 religiöse Leiter aus Christentum, Buddhismus, Islam und Hinduismus.

Die Tourismusorganisation von Gyeonggi (GTO), eine öffentliche Einrichtung der Provinz Gyeonggi, stornierte jedoch um 11 Uhr am Morgen der Veranstaltung, als die Vorbereitungen bereits auf dem Höhepunkt angelangt waren, abrupt die Anmietung des Veranstaltungsortes. Diese Entscheidung, die ohne Vorankündigung getroffen wurde, hat der internationalen Veranstaltung und ihren Organisatoren einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Wie es in der ersten Klausel von Artikel 20 der südkoreanischen Verfassung heißt, dass „alle Bürger Religionsfreiheit genießen“, stellt die Absage einen verfassungswidrigen Akt der Diskriminierung einer bestimmten Religion dar, der gegen die Religionsfreiheit, die Menschenrechte und ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren verstößt und das Volk spaltet sowie das Land in zwei Teile teilt.

In der gemeinsamen Protesterklärung wird gefordert, dass die Provinzregierung von Gyeonggi und die Tourismusorganisation von Gyeonggi für diese Situation zur Rechenschaft gezogen werden und sich offiziell bei den in- und ausländischen religiösen Organisationen und der Weltgemeinschaft entschuldigen. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, angemessene disziplinarische Maßnahmen gegen die für diese Angelegenheit verantwortlichen Beamten zu ergreifen und faire und transparente Verfahren für die Reservierung von Veranstaltungsorten sowie Systeme zur Vorabberatung zu stärken.

Mehr als 88 führende Persönlichkeiten aus aller Welt, darunter Völkerrechtsexperten, religiöse Leiter, Bildungsexperten, Leiter von Organisationen und Journalisten, schickten nach Bekanntgabe der Absage der Veranstaltung offizielle Dokumente und Protestschreiben an die Republik Korea, in denen sie ihr Entsetzen und ihre Enttäuschung über diese administrative Handlung zum Ausdruck brachten und sofortige und angemessene Maßnahmen forderten. Insbesondere Völkerrechtsexperten aus aller Welt, die mitunter Erfahrungen als Premierminister, stellvertretender Justizminister, oberster Richter des Obersten Gerichtshofs, Präsident des Verfassungsgerichts, Juristen und Professoren des Völkerrechts besitzen, wiesen darauf hin, dass die Absage der Veranstaltung an diesem Tag gegen die Verfassung verstößt. Des Weiteren äußerten religiöse Leiter ihre Besorgnis darüber, dass es sich dabei um eine voreingenommene Entscheidung und einen friedensfeindlichen Akt handele, der die Religionsfreiheit verletze.

Seit dem 15. November haben Religionsleiter und Mitglieder der Shincheonji Kirche Jesu vor dem Provinzbüro von Gyeonggi und der Tourismusorganisation von Gyeonggi Kundgebungen abgehalten, in denen sie die einseitige Absage verurteilten und die Regierung aufforderten, sich mit dem Problem zu befassen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung des Vorfalls zu verhindern.

Chronischer Verlauf der Ereignisse, die zur Absage der Veranstaltung führten

  • Juli: Mitteilung der Genehmigung für die Anmietung vom 29. bis 31. Oktober durch die GTO.
  • Oktober: Vollständige Bezahlung des Mietpreises.
  • Oktober: Ein Treffen auf Fachebene, bei dem der Umfang der Veranstaltung, die Vorbereitungen, die Sicherheitspläne und die Sondervorführungen besprochen wurden. Die GTO prüfte alle Details und führte eine Sicherheitsinspektion durch. Obwohl Paju City aufgrund möglicher nordkoreanischer Provokationen zur Gefahrenzone erklärt wurde, versicherten die Beamten den Organisatoren, dass diese Ausweisung keine Auswirkungen auf die Veranstaltung haben würde.
  • & 28 Oktober: Beamte bestätigten zweimal, dass „es keine Pläne gibt, die Vermietung zu stornieren“.
  • 28. Oktober: SUGICHONG‘, ein christlicher Rat in der koreanischen Hauptstadt, veranstaltete eine Kundgebung, bei der er auf die Absage der Anmietung eines Veranstaltungsortes drängte.
  • Oktober: Um 11 Uhr am Tag der Anmietung, während die Veranstaltung aufgebaut wurde, teilte der Gouverneur der Provinz Gyeonggi, Kim Dong-yeon, einseitig die Absage mit und begründete dies mit Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit jüngsten nordkoreanischen Aktionen und Aktivitäten einer nordkoreanischen Überläufergruppe. Die Organisatoren behaupten, dass der Druck von gegnerischen Gruppen, einschließlich religiöser Interessen, die Entscheidung beeinflusst hat.
  • 20. Oktober, 4. November: Andere Veranstaltungen in demselben Gebiet verliefen ohne Störungen.

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