StartseiteElektronik und TechnikE-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein

E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein: OnPrNews.com

Fürth, 17.06.2019 – Eine Viertelmillion E-Scooter rollt bereits durch Deutschland, so die Schätzung des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. Bislang durften die zweirädrigen Elektrostehroller jedoch nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Seit 15.06.2019 sind sie in der Bundesrepublik nun auch für den Straßenverkehr zugelassen. Dabei fallen die E-Scooter weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist vor wenigen Tagen als nationale Gesetzgebung in Kraft getreten. Dennoch ändert sich für zweirädrige Elektroroller, die keinen Sitz haben, nichts: Sie sind vom ElektroG erfasst – ungeachtet, ob sie mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h in die eKFV fallen oder eben nicht. Gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 7 ElektroG liegen elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nicht erforderlich ist, ausdrücklich im Anwendungsbereich des ElektroG.
Der Begriff Typgenehmigung im ElektroG bezieht sich auf Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EU) 168/2013 fallen. Ausdrücklich von dieser Verordnung ausgenommen sind Elektroroller ohne Sitzplatz. Daher benötigen die E-Scooter keine (EU-)Typgenehmigung. Die Genehmigungspflicht in der eKFV – sprich die allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis – ist keine Typgenehmigung im Sinne des ElektroG.
Hersteller müssen ihre Elektroroller, also E-Scooter ohne Sitz, in der Regel als Großgeräte in der Kategorie 4 des ElektroG bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registrieren. Bei der Mengenmeldung ist dann das Akkugewicht abzuziehen.
Hat ein E-Scooter ohne Sitz ausgedient, können Verbraucher ihn weiterhin kostenfrei bei den lokalen Wertstoff- und Recyclinghöfen oder beim Kauf eines neuen im Handel abgeben. Die nächstgelegene Sammel- und Rücknahmestelle findet sich im Verzeichnis auf der stiftung ear-Homepage unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.
Lässt sich der Akku vom E-Scooter trennen, so sollte das vorher erfolgen und der Akku einer separaten Alt-Batteriesammlung für Industriebatterien zugeführt werden. Der ausgediente Akku eines E-Scooters wird kostenfrei von den Vertreibern von Industriebatterien zurückgenommen – z.B. vom E-Scooter-Händler, wenn er entsprechende Ersatzakkus anbietet. Auch bestimmte kommunale Sammelstellen (qualifizierte Sammelstellen) nehmen Industriebatterien kostenfrei entgegen. Vor der Rückgabe der E-Scooter-Batterie empfiehlt sich die Nachfrage beim Wertstoffhof oder Händler, ob dort die Industriebatterie kostenfrei abgegeben werden kann.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein

Mobeye Geräte und Überwachung der Sicherheitskette

Die Mobeye B.V. ist ein niederländischer Entwickler und Hersteller von LTE-M Alarm- und Sicherheitsprodukten.

Smardt stellt neue luftgekühlte Kaltwassersätze der Serie AeroPure AF vor

Die Kaltwassersätze mit Kälteleistungen von 211 bis 2.500 kW und ölfreien Verdichtern sind mit Low-GWP Kältemitteln wie R513A (GWP 631), R515B (GWP 293) und R1234ze (GWP

CEVN präsentiert fünf neue RONIN Laptops – Leistung, Design und Innovation auf neuem Level

CEVN erweitert seine erfolgreiche RONIN-Serie und stellt gleich fünf neue Laptops vor, die höchste Performance, modernes Design und smarte Technologien vereinen.

Klar erkennbare Lichtsignale – klare Kommunikation mit der DOMELED

Die Multicolor-Signalleuchte DOMELED von LED2WORK gibt es in zwei Ausführungen: Eine praktische Basisvariante für grundlegende Signale und eine IO-Link-Variante.

TrackerID Fahrrad-Diebstahlsicherung & -Klingel, Apple-AirTag-kompatibel

Das Zweirad immer blitzschnell über das iPhone orten - Als Klingel getarnte...

E-Scooter brauchen neue Kennzeichen

Mit dem leisen E-Scooter durch unsere Kommunen zu rauschen, gehört inzwischen fest zum Stadtbild.

E- Scooter brauchen neue Kennzeichen

Meistens sind sie klein und unscheinbar- aber trotzdem unverzichtbar und vor...

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Führerscheinentzug nach E-Scooter-Fahrt +++ Wer mit einem...