StartseitePolitik und RechtBGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags

BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags: OnPrNews.com

BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags

Ein unwirksam geschlossener Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführer kann zwar als wirksam behandelt, aber auch ohne wichtigen Grund jederzeit wieder aufgelöst werden.

Natürlich sollten Gesellschaften und Geschäftsführer immer darauf achten, dass der Anstellungsvertrag wirksam geschlossen wurde und alle vertraglichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit haben. Dennoch kann es vorkommen, dass Fehler beim Abschluss des Anstellungsvertrags unterlaufen und er deshalb unwirksam geschlossen wurde. Das ist im Grunde nicht problematisch, solange es keinen Streit zwischen den Parteien gibt und Gesellschafter bzw. Aufsichtsrat Kenntnis von der Tätigkeit des Geschäftsführers haben. Dann kann der unwirksame Anstellungsvertrag genauso wie ein wirksamer Anstellungsvertrag behandelt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.

Darauf sollte sich ein Geschäftsführer allerdings nicht verlassen. Kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft kann sein unwirksam geschlossener Anstellungsvertrag auch jederzeit und ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds wieder aufgelöst werden, wie ein Urteil des BGH vom 20. August 2019 zeigt (Az.: II ZR 121/16).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Aufsichtsratsvorsitzende einer GmbH im Alleingang den Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer geschlossen, obwohl diese Aufgabe eigentlich dem Aufsichtsrat und später nach einer Satzungsänderung des Gesellschafterversammlung zufiel. Als die Gesellschafter mit der Arbeit des Geschäftsführers nicht mehr zufrieden waren, sprach die Gesellschafterversammlung die Abberufung des Geschäftsführers und die fristlose bzw. hilfsweise die ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags aus.

Der Geschäftsführer klagte gegen seine Kündigung bis vor den BGH – erfolglos. Der Anstellungsvertrag sei nicht wirksam zu Stande gekommen, da er nicht, wie laut Satzung vorgesehen, vom Aufsichtsrat geschlossen wurde. Dieser sei beim Vertragsabschuss weder wirksam vertreten gewesen noch habe er den Aufsichtsratsvorsitzenden zum Vertragsabschluss bevollmächtigt. Da der Anstellungsvertrag nicht wirksam geschlossen wurde, konnte er auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds und jederzeit wieder aufgelöst werden, so der BGH. Lediglich für die Dauer der Tätigkeit des Geschäftsführers sei der Anstellungsvertrag als wirksam anzusehen gewesen, führte der Bundesgerichtshof weiter aus.

In beiderseitigem Interesse sollten Gesellschaften und Geschäftsführer daher darauf achten, dass die Verträge rechtssicher geschlossen werden. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...