Ehemalige Geschäftsführer der P&R-Gruppe müssen Anlegern Schadensersatz zahlen
P&R Anlegerskandal: Bundesweit erste Schadensersatzurteile gegen die Drahtzieher
Ehemalige Geschäftsführer der P&R-Gruppe müssen Anlegern Schadensersatz zahlen
Nachdem die Kanzlei Schiller & Gloistein im Februar 2019 das bundesweit erste Urteil gegen einen Finanzvermittler über 120.000 Euro erstreiten konnte, gibt es nun Hoffnung für alle Anleger die bei P&R direkt Containerinvestments abgeschlossen haben.
Geschäftsführer haben Schneeballsystem unterstützt
Das Landgericht München II hat Martin Ebben, der bis zur Insolvenz die Geschäfte der P&R-Gruppe geführt hat, zur Zahlung von rund 35.000 Euro verurteilt.
Auch das Landgericht München I hat in vier von uns geführten Verfahren die Rechtsnachfolger des langjährigen Geschäftsführers Wolfgang Stömmer zum Schadensersatz von insgesamt knapp 100.000 Euro zzgl. Zinsen verurteilt.
Weiter entschieden die Gerichte übereinstimmend, dass die Beklagten dazu verpflichtet seien, die Kläger von möglichen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter freizustellen. Sollte der Insolvenzverwalter -wie aktuell angekündigt- bereits erhaltene Mieten zurückfordern, so haben die Beklagten auch diese Beträge auszugleichen.
Alle vier Verfahren wurden von Stefan Gloistein – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB aus Bremen – geführt. „Beide Münchener Landgerichte sind unserer Argumentation gefolgt, dass die ehemaligen Geschäftsführer Stömmer und Ebben in den Anlagebetrug bei P&R involviert waren. Ohne Mitwirkung der Geschäftsführer konnte Heinz Roth das Betrugs-Konstrukt nicht über Jahre aufrecht-erhalten“, so Rechtsanwalt Gloistein.
Da Wolfgang Stömmer kurz nach der Insolvenz von P&R verstorben ist, habe man die Erbin verklagt – und gewonnen. Die Erbin von Wolfgang Stömmer hat hohe Vergleichszahlungen in Aussicht gestellt. Es müssen also erhebliche Vermögenswerte im Nachlass von Wolfgang Stömmer vorhanden sein“, so Rechtsanwalt Gloistein. Die bisher erstrittenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Urteile ebnen Weg für Schadensersatzansprüche gegen weitere Verantwortliche
Die erstrittenen Urteile haben eine starke Signalwirkung für Verfahren gegen die weiteren Drahtzieher im P&R-Anlageskandal. Nun rücken insbesondere auch die Wirtschaftsprüfer und Hintermänner der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. in den Fokus.
„Der Versuch der Gegenseite, die gesamte Verantwortung für den P&R-Anlageskandal auf Heinz Roth zu schieben und sich selbst als Opfer dessen Machenschaften darzustellen, ist gescheitert“, so Rechtsanwalt Stefan Gloistein. „Wir werden uns weiter beharrlich darum bemühen, die verlorenen Gelder der Anleger zurückzuholen.“
Quelle: https://www.sgp-recht.de/pundr-news-erste-urteile-gegen-geschaeftsfuehrung/
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