StartseitePolitik und RechtDer Nachbar als Paketstation - Verbraucherinformation des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice

Der Nachbar als Paketstation – Verbraucherinformation des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice: OnPrNews.com

Rechte und Pflichten rund um die Annahme von Postsendungen

Weihnachten steht vor der Tür – und damit auch die alljährliche Paketflut. Nicht immer treffen Paketboten den Empfänger zu Hause an. Viele Nachbarn erweisen dann einen Freundschaftsdienst und nehmen die Sendung an. Aber sind sie dazu verpflichtet? Kann der Empfänger bestimmen, wohin seine Päckchen kommen? Und wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn die Lieferung verschwindet oder beschädigt ist? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf.

Müssen Nachbarn Pakete annehmen?

Wer viel zu Hause ist, dessen Flur ähnelt – vor allem in der Vorweihnachtszeit – gerne mal einer Poststation: Es stapeln sich Päckchen und Pakete für die Nachbarn. Davon ist nicht jeder begeistert. „Niemand ist verpflichtet, Pakete oder andere Lieferungen für Nachbarn anzunehmen“, informiert Michaela Rassat. Wer das Paket aber in Empfang nimmt, muss es sorgfältig aufbewahren und dem Empfänger persönlich übergeben – einfach vor die Tür stellen geht nicht, denn: „Wenn die Lieferung verloren geht, kann der Nachbar dafür unter Umständen haftbar gemacht werden“, erläutert die ERGO Juristin. Ist das Paket beschädigt, sollte der Nachbar die Annahme verweigern. Denn mit einer Unterschrift quittiert er, dass das Paket zum Zeitpunkt der Übergabe intakt war.

Was steckt hinter der „Ersatzzustellung“?

Grundsätzlich darf ein Paketbote eine Lieferung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Absenders jemand anderem als dem eigentlichen Empfänger zustellen. Allerdings haben die meisten Paketdienstleister die sogenannte Ersatzzustellung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Sie erlaubt, das Paket auch an anderer Stelle abzugeben, zum Beispiel bei Nachbarn des Empfängers. Die Geschäftsbedingungen der verschiedenen Paketdienste können sich hier in Details unterscheiden. Für alle gilt: Der Zusteller ist verpflichtet, den Adressaten mit einer gut lesbaren Karte im Briefkasten darüber zu informieren, wo sein Paket liegt. „Dieser Ersatzzustellung kann nur der Absender widersprechen“, weiß Rassat. Denn er schließt mit dem Zustelldienst einen Beförderungsvertrag ab, wenn er beispielsweise das Paket bei der Post aufgibt.

Was kann der Empfänger bestimmen?

Möchte der Empfänger nicht, dass der Zusteller seine Pakete bei einem bestimmten Nachbarn abgibt, sollte er mit ihm darüber sprechen. Eine weitere Alternative: Ablageverträge oder Abstellgenehmigungen. „Darin vereinbaren Zustelldienst und Empfänger einen Ort, an dem der Bote das Paket ablegen darf, beispielsweise in einer Garage“, so die ERGO Rechtsexpertin. Legt der Bote das Paket ohne eine solche Regelung etwa vor die Haustür, haftet der Zustelldienst, falls die Lieferung verloren geht oder Wind und Wetter sie beschädigen. Allerdings kann der Empfänger seine Ansprüche nur geltend machen, wenn er die Ablage am falschen Ort beweisen kann, also beispielsweise ein Nachbar den Paketboten beobachtet hat. Weitere Möglichkeiten sind die mit dem Paketdienst abgesprochene Abgabe bei einem bestimmten, ausdrücklich dazu bevollmächtigten Nachbarn oder das Hinterlegen des Pakets in einer Packstation. Für letztere müssen sich Kunden registrieren. Übrigens: Bei manchen Online-Händlern kann der Besteller auch die, allerdings kostenpflichtige, Option für eine persönliche Zustellung der Lieferung wählen. Generell ist es empfehlenswert, sich mögliche Versand-Optionen bei den Händlern anzusehen, um die optimale Variante auszuwählen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.416

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Der Nachbar als Paketstation – Verbraucherinformation des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

Frühjahrscheck für Haus und Garten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten Steht der Frühling vor der...

Frühling ist Heuschnupfenzeit – Verbraucherinformation der DKV

Symptome lindern und behandeln Langsam erwacht die Natur aus dem Winterschlaf und...

Wissenswertes zu Vollmachten und Co. – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Vorsorge für den Ernstfall Nicht erst im Alter können ein schwerer Unfall...