StartseitePolitik und RechtWelche Versicherungen können in die Steuererklärung?

Welche Versicherungen können in die Steuererklärung?: OnPrNews.com

Die Deutschen lieben Versicherungen und sichern sich gerne gegen mögliche Risiken ab. Im Durchschnitt zahlte jeder Einwohner 2.438 Euro in private Versicherungen im Jahr 2018 ein. Insgesamt ergibt der Bestand an privaten Versicherungsverträgen ein Volumen von rund 202,4 Milliarden Euro. Das sind knapp 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die in die Versicherungen fließen. Im Interesse jedes einzelnen Steuerzahlers ist es, seine Steuerlast durch die Aufwendungen für Versicherungsbeiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu reduzieren.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Der Fiskus unterscheidet generell zwischen Sachversicherungen und personenbezogenen Versicherungen, die entweder berufliche Risiken ausgleichen oder das Einkommen absichern. „Während berufsbezogene Versicherungen in voller Höhe abgesetzt werden können, können die Ausgaben für Vorsorgeversicherungen nur beschränkt abgesetzt werden“, erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).

Überhaupt nicht abgesetzt werden können reine Sachversicherungen, wie eine Hausrat-, Gebäude-, Fahrrad-, KFZ-Kasko- oder Reisegepäckversicherung. Ebenso nicht absetzbar sind der private Rechtsschutz und Kapitallebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden. Letztere werden als Geldanlage bewertet.

Berufsbezogene Versicherungen als Werbungskosten

Versicherungen, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden, können in die Anlage N als Werbungskosten eingetragen werden. Hierzu zählen eine Berufshaftpflicht- oder Berufsunfallversicherung sowie ein Rechtsschutz für Arbeitsrecht. Wurde die Versicherung in einem Bündel mit anderen Versicherungen gemeinsam abgeschlossen, ist der berufliche Anteil herauszurechnen und zu belegen.

Private Vorsorgeversicherungen als Sonderausgaben

Die meisten Versicherungen fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand. Jeder Steuerpflichtige kann Kosten bis zur Höchstgrenze von 1.900 Euro, Ehepaare bis 3.800 Euro geltend machen. „Die Krux dabei ist, dass dieser Höchstbetrag oftmals schon mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht ist, so dass weitere private Versicherungsaufwendungen sich leider nicht mehr steuerlich auswirken“, so der Steuerexperte der Lohi. Übersteigen die gesetzlichen Versicherungen den Höchstbetrag, werden diese immerhin in voller Höhe anerkannt. Beitragserstattungen privater Krankenversicherungen sind abzuziehen.

Lässt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch Spielraum übrig, können private Versicherungen wie Haftpflicht-, KFZ-Haftpflicht-, Tierhalterhaftplicht-, Zusatzkranken-, Zahn-, Pflege-, Auslandskranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Sterbegeld- und Kapitallebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, abgesetzt werden.

Versicherung von Kindern

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von Kindern können, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in die Anlage Kind eingetragen werden. Ist der Bezug von Kindergeld beendet, können sie als Sonderausgaben bei den Eltern abgezogen werden, sofern das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat und die Eltern die Versicherungsbeiträge tatsächlich übernommen haben.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Bildquelle: Yakobchuk Olena / stock.adobe.com

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Welche Versicherungen können in die Steuererklärung?

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

Satellitendatengestütztes Ertrags- und Schadensmanagement für Agrarversicherer

Die CORAmaps GmbH strebt im ZIM-Innovationsprojekt "SAFRIS" die Entwicklung eines datenbasierten Instruments zur Unterstützung von Agrarversicherungen im Risiko- und Schadensmanagement an.

Guter Vorsatz für’s Jahr 2024: freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Zeitraubend Unterlagen zusammensuchen, nervige Formulare ausfüllen und freiwillig eine Steuerklärung einreichen?...

Was bei der Ablage zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Aufbewahrungsfristen für Dokumente, Rechnungen und Co. Viele nutzen das Jahresende, um Ordnung...

Einbruchschutz fürs Heim: Steuerermäßigung sichern

In der dunklen Jahreszeit von November bis Februar haben Hauseinbrüche Hochkonjunktur....