Schufa-Einträge löschen lassen und saubere Schufa bekommen
Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel 6 Jahre. Wer diese Zeit, die mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist, erfolgreich überstanden hat, bekommt die sog. Restschuldbefreiung erteilt, womit alle restlichen Schulden erlassen werden. Auch bei der Schufa werden sämtliche offenen Forderungen mit einem Erledigungsvermerk versehen. Da die Schufa ihren Datenbestand regelmäßig mit den Insolvenzverzeichnissen der Amtsgerichte und dem Schuldnerverzeichnis abgleicht, wird auch die Erteilung der Restschuldbefreiung bei Schufa gespeichert.
Wann werden die Einträge bei der Schufa gelöscht?
Zuerst werden die Forderungen aufgrund der Restschuldbefreiung als erledigt markiert. Die Löschung dieser Einträge erfolgt erst nach drei Jahren. Dies bewirkt, dass der Betroffene noch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Insolvenzverfahren von der Teilnahme am Wirtschaftsleben faktisch ausgeschlossen ist. Denn mit den auch als erledigt markierten Negativmerkmalen und erst mit dem Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung wird es regelmäßig nicht möglich sein, ein neues Bankkonto zu eröffnen oder gar einen Kredit von der Bank zu bekommen. Dasselbe gilt für die Suche nach einer neuen Wohnung, da die Vermieter oftmals nur an Interessenten mit einer „sauberen“ Schufa-Auskunft vermieten. Selbst der Abschluss eines Mobilfunkvertrages, eines Stromvertrages oder Leasingvertrages ist mit einer derart belasteten Schufa-Auskunft nicht möglich.
Restschuldbefreiung und Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Zwar ist die Schufa nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zunächst berechtigt, die Daten zu speichern und zu verarbeiten, d.h., diese im Rahmen einer Auskunft an Dritte weiterzugeben. Der Betroffene hat jedoch gem. Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung sowie gem. Art. 11 Abs. 1 lit. c) DSGVO das Recht auf vorzeitige Löschung bereits vor Ablauf der 3-Jahres-Frist. Doch dieses Recht gilt leider nicht voraussetzungslos, sondern muss mit einem besonderen Interesse an der vorzeitigen Löschung ausführlich begründet werden. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung vorzeitig aus dem Datenbestand der Schufa löschen zu lassen bzw. Schufa löschen lassen nach Restschuldbefreiung.
Experte für Datenschutzrecht
Um dieses Recht gegenüber der Schufa erfolgreich durchzusetzen, bedarf es hoher Expertise auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Bei der Auswahl des Anwalts sollte daher zwingend auf eine entsprechende Spezialisierung geachtet werden, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt Ginter von der Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm, die auf dem Gebiet des Datenschutzrechts bundesweit erfolgreich tätig ist und die Löschung von Schufa-Einträgen bereits für eine Vielzahl von Mandanten durchsetzen konnte.
Schufa muss Schadensersatz zahlen
Kommt die Schufa ihrer Verpflichtung zur Löschung nach einem erfolgten Widerspruch nicht nach, obwohl ihr das besondere Interesse des Betroffenen bekannt ist, kann sie sich gemäß Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig machen. Der Schaden ist oftmals immaterieller Natur und braucht nicht gesondert nachgewiesen zu werden. Es reicht schon aus, dass der Betroffene mit dem Makel einer negativen Schufa-Auskunft belastet ist. Die Höhe des Schadensersatzes kann sich schnell auf über 10.000 Euro belaufen.
Gegen Schufa wehren und Einträge löschen lassen
Betroffene sollten sich mit der Standard-Antwort der Schufa, dass eine vorzeitige Löschung nicht möglich sei, nicht zufrieden geben und sich zur Wehr setzen. Echte Chancen haben sie dabei nur, wenn sie sich anwaltlicher Unterstützung bedienen und darauf achten, dass der Rechtsanwalt auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist.
Schufa löscht Eintrag sofort
Soweit der Anwalt erfolgreich ist, löscht die Schufa den bemängelten Eintrag sofort und berechnet auch den Score in der Regel neu, oftmals schon nach 1-2 Wochen. Mit einer sauberen Schufa ist eine Teilnahme am Wirtschaftsleben wieder uneingeschränkt möglich.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa & Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung
Firmenkontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Leonid Ginter
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
02381-4910694
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Pressekontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.