StartseitePolitik und RechtStreupflicht bei Blitzeis - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Streupflicht bei Blitzeis – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: OnPrNews.com

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Stefan B. aus Heilbronn:
In den nächsten Tagen ist Regen vorhergesagt, dann kann es wegen des gefrorenen Bodens zu Blitzeis kommen. Welche Pflichten habe ich als Hauseigentümer: Muss ich dann sofort meinen Gehweg streuen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Die Gemeinden regeln in ihren jeweiligen Satzungen, wann Anwohner öffentliche Gehwege streuen müssen. Oft beginnt die Streupflicht um 7 Uhr morgens – an Sonn- und Feiertagen vielerorts erst ab 9 Uhr – und endet um 20 Uhr abends. Bei Glatteisbildung ist häufig jedoch unverzügliches Streuen Pflicht. Das Besondere bei Blitzeis ist: Es entsteht durch Regen auf gefrorenem Boden, wodurch sich auch über dem Streumaterial sofort neues Eis bildet. Manche Gerichte billigen deshalb den Anwohnern zu, erst nach dem Regen zu streuen. Da die Gerichte hier jedoch nicht einheitlich entscheiden, sollten Betroffene lieber vorsichtig sein. Die meisten Gerichtsurteile, die von einer eingeschränkten Streupflicht bei Blitzeis sprechen, betreffen außerdem die Streupflicht der Gemeinden auf öffentlichen Straßen. Die Gemeinde kann zum Beispiel nicht überall zeitgleich streuen und vielbefahrene Straßen sind zuerst an der Reihe. Daher ist es ratsam, bei Blitzeis möglichst schnell den Gehweg zu streuen und dies – wenn erforderlich – auch zu wiederholen. Sind sie abwesend, sollten Streupflichtige für eine Vertretung sorgen, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hauseigentümer können sich durch eine Haftpflichtversicherung gegen die Ansprüche gestürzter Passanten absichern. Auch für Vermieter gibt es entsprechende Policen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.324

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Streupflicht bei Blitzeis – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Frühjahrscheck für Haus und Garten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten Steht der Frühling vor der...

Frühling ist Heuschnupfenzeit – Verbraucherinformation der DKV

Symptome lindern und behandeln Langsam erwacht die Natur aus dem Winterschlaf und...

Wissenswertes zu Vollmachten und Co. – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Vorsorge für den Ernstfall Nicht erst im Alter können ein schwerer Unfall...