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Deutsches Kinderhilfswerk fordert stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls für Kinder-Influencer in sozialen Medien

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Safer Internet Day die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls für Kinder-Influencer in sozialen Medien. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten Anbieter von Social-Media-Plattformen wie Instagram oder Videoportalen wie YouTube ebenso wie Agenturen und Werbetreibende hier ihrer Verantwortung für den Kinderschutz nachkommen. Aber auch Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter sind aufgefordert, die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich besser als bisher durchzusetzen.

„Bei Kinder-Influencern bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe und kreativer Freizeitbeschäftigung einerseits und Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern andererseits. Zum Schutz dieser Kinder ist eine konsequentere Anwendung bestehender Rechtsrahmen auf diese Medien- und Werbeformate notwendig. Kinder und Eltern brauchen Informationen und Aufklärung über die kinderrechtlichen Implikationen, wenn sie auf Social-Media-Plattformen agieren. Kinder dürfen nicht gedrängt, gelockt oder gar gezwungen werden, vor der Kamera zu agieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wenn arrangierte Szenen gezeigt werden, in denen zugleich, und egal wie subtil für Produkte geworben wird, ist das ganz klar Kinderarbeit. Die ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Und wenn durch Klicks Einnahmen erzielt werden, sind diese Grenzen oft fließend. Natürlich können und sollten die Gewerbeaufsichtsämter Möglichkeiten des Agierens vor der Kamera zulassen, wie sie das beispielsweise auch für Werbe-, Theater- oder Filmproduktionen machen. Bisher haben die Gewerbeaufsichtsämter aber Kinder-Influencer noch nicht auf dem Schirm und liegen diesbezüglich im digitalen Tiefschlaf“, so Krüger weiter.

„Wir beobachten aber auch, dass immer wieder Kinder-Influencer rechtswidrigen Eingriffen auf ihre Integrität ausgesetzt sind. Filmen beim Aufwecken, der Besuch beim Kinderarzt oder im Krankenhaus, im Badezimmer, im Planschbecken – das geht gar nicht“, so Krüger. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht zudem mit Sorge, dass in zunehmendem Maße Interessenkonflikte zwischen dem Schutz des Kindeswohls und den finanziellen Interessen der Eltern bestehen. Kinder-Influencer tragen in vielen Fällen erheblich zum Familieneinkommen bei oder bestreiten es teilweise komplett. Wenn es hier dadurch zu erheblichen Interessenkonflikten kommt, kommt ein Eingreifen der Familiengerichte in Betracht. „Das darf aber nur das letzte Mittel sein. Es braucht an erster Stelle viel Aufklärung und Sensibilisierung der Eltern, damit sie selbst ihre Kinder schützen“, so Krüger abschließend.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
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