StartseitePolitik und RechtWiderrufsrecht beim Onlinekauf von Lebensmitteln? - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Widerrufsrecht beim Onlinekauf von Lebensmitteln? – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: OnPrNews.com

Welche Rechte Kunden bei der Rückgabe von Nudeln, Gemüse und Co haben

Der Onlinehandel mit Lebensmitteln wächst während der Corona-Krise rasant. Viele haben Angst, sich beim Einkaufen anzustecken. Gerade auch für Menschen mit Vorerkrankungen ist der Onlinehandel eine gute Alternative. Aber was, wenn sich die Kunden bei der Bestellung vertan haben? Oder die Ware beschädigt oder verschimmelt ist? Gilt bei Lebensmitteln auch das zweiwöchige Rückgaberecht des Onlinehandels? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf, welche Ausnahmen es beim Einkauf im virtuellen Supermarkt gibt.

Rechtlicher Hintergrund

Anders als im Laden gilt online: Wer etwas bestellt, hat das Recht, die Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen wieder zurückzuschicken und den Preis erstattet zu bekommen. Notwendig ist nur ein Widerruf gegenüber dem Händler. „Das heißt: Der Kunde kann den Vertrag auch dann lösen, wenn ihm die Ware beispielsweise nicht gefällt“, erläutert Michaela Rassat. Denn bei Bestellungen im Internet können Kunden die Ware nicht ausprobieren oder begutachten wie im Laden. „Das sogenannte Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für den Onlinehandel mit Lebensmitteln“, weiß die Rechtsexpertin.

Leicht verderbliche Ware

Für bestimmte Produkte gelten jedoch Ausnahmen. Händler müssen allerdings explizit darauf hinweisen. Laut § 312g Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Waren, „die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde“, von einer Rücksendung ausgeschlossen. „Welche Produkte das konkret sind, ist nicht festgelegt. Allerdings bietet die sogenannte Lebensmittelhygiene-Verordnung Orientierung“, so Rassat. Die Verordnung besagt, dass dazu Lebensmittel zählen, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit verderben und deren Frische nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Darunter fallen alle frischen Waren wie Obst, viele Arten von Gemüse, Milchprodukte, Fleisch oder Fisch. Diese sind somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für Waren, deren Verfallsdatum schnell überschritten ist. Mit dem Verfallsdatum ist in diesem Fall nicht das Mindesthaltbarkeitsdatum gemeint, sondern das Verbrauchsdatum, das bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Beispiel bereits geschnittenem Salat, anzugeben ist.

Versiegelte Ware

Eine weitere Ausnahme gilt bei Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn der Käufer die Versiegelung entfernt hat. Öffnen Kunden daheim die Verpackung der Waren und entfernen damit die „Versiegelung“, sind diese also ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und können nicht mehr zurückgeschickt werden. „Das gilt zum Beispiel für Fertiggerichte, bei denen die Käufer eine Versiegelung entfernt haben. Ob beispielsweise eine einfache Verpackungsfolie bei Lebensmitteln als Siegel gilt, ist allerdings noch nicht höchstrichterlich entschieden“, erläutert die Rechtsexpertin. Ebenfalls ausgeschlossen sind Lebensmittel in Konserven und anderen für Haltbarkeit sorgenden Verpackungen, etwa Gläser oder Flaschen, wenn der Käufer die Verpackung beziehungsweise das Behältnis geöffnet hat. Gut zu wissen: Schließen Online-Supermärkte beispielsweise in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Waren über die gesetzlichen Regelungen hinaus von einem Widerruf aus, ist dies nicht zulässig.

Was gilt bei falscher oder beschädigter Lieferung?

Wie beim Onlineshopping von Kleidung gilt auch beim Einkauf im virtuellen Supermarkt: Wer falsche, beschädigte oder beispielsweise verdorbene Ware erhält, kann diese reklamieren. Sind beim Transport zum Beispiel der Joghurt und das Mehl aufgeplatzt oder kommen die Tomaten zerquetscht und die Himbeeren verschimmelt an, hat der Kunde verschiedene Möglichkeiten. „Er kann mit Fristsetzung eine Ersatzlieferung vom Händler verlangen. Weigert sich dieser oder schlagen zwei Versuche der Nachbesserung fehl, kann der Käufer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und bekommt dann den Kaufpreis erstattet“, so Rassat. „Auch hier sind abweichende Regelungen in den AGB, die den Kunden beispielsweise eine Transportgefahr zusprechen, unwirksam.“
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.172

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Widerrufsrecht beim Onlinekauf von Lebensmitteln? – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Frühjahrscheck für Haus und Garten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten Steht der Frühling vor der...

Frühling ist Heuschnupfenzeit – Verbraucherinformation der DKV

Symptome lindern und behandeln Langsam erwacht die Natur aus dem Winterschlaf und...

Mit Dekoration und frischen Farben gegen den Winterblues

Hol Dir den Frühling ins Haus und dekoriere um In den kurzen...