StartseitePolitik und RechtCorona - Eingeschränktes Kündigungsrecht der Vermieter

Corona – Eingeschränktes Kündigungsrecht der Vermieter: OnPrNews.com

Corona – Eingeschränktes Kündigungsrecht der Vermieter

In Zeiten der Corona-Krise wird auch das Kündigungsrecht bei Mietverhältnissen eingeschränkt. Das gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Mietverträge.

Ist ein Mieter mit der turnusmäßigen Mietzahlung für zwei aufeinanderfolgende Termine im Rückstand oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht wurde nun aufgrund der Corona-Pandemie erheblich beschränkt, auch um Gewerbetreibende in Zeiten der Krise zu schützen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.

Zum Hilfspaket der Bundesregierung gehört auch die Einschränkung des Kündigungsrechts der Vermieter. Vermieter können das Mietverhältnis zunächst im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht aufgrund von Mietschulden kündigen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter aufgrund der Corona-Krise den Mietzins nicht zahlen konnte. Gründe für die ausbleibende Mietzahlung können also beispielsweise Kurzarbeit, die vorübergehende Schließung des Ladenlokals bzw. des Betriebs oder Auftragseinbrüche aufgrund der Corona-Krise sein.

Grundsätzlich bleibt die Pflicht zur Zahlung der Miete oder Pacht aber bestehen. Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 berechtigen den Vermieter für einen Zeitraum von 24 Monaten lediglich nicht zur Kündigung. Aufgrund dieser Mietrückstände ist die Kündigung erst möglich, wenn der Mieter auch nach dem 30. Juni 2022 seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.

Durch die Regelung soll verhindert werden, dass Gewerbetreibende ihre Räume und Grundstücke durch die Krise verlieren und ihnen dadurch eine wesentliche Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit entzogen würde. Möglich ist, dass diese Maßnahme noch verlängert wird, wenn der Zeitraum bis Juni 2020 nicht ausreicht.

Die Maßnahme bedeutet nicht, dass der Vermieter grundsätzlich keine Möglichkeit hat, das Mietverhältnis zu kündigen. Bestehen z.B. aus Zeiträumen vor dem 1. April 2020 Zahlungsrückstände, können diese weiter zur Kündigung berechtigen. Ist von Gesetzes wegen die Kündigung des Mietverhältnisses ohne Gründe zulässig, bleibt diese Kündigungsmöglichkeit unberührt. Dies kann z.B. bei unbefristeten Mietverhältnissen über Grundstücke und Gewerberäume der Fall sein.

Der Vermieter ist vor den Zahlungsausfällen durch Corona hingegen nicht geschützt, so dass auch er ggf. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und Hilfen in Anspruch nehmen muss.

Im gewerblichen Mietrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/immobilienrecht/gewerbliches-mietrecht/corona-und-gewerbliches-mietrecht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Corona – Eingeschränktes Kündigungsrecht der Vermieter

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...