unterschiedlichen Schadensarten
Wenn allgemein ein KFZ Sachverständiger oder ein KFZ Gutachter gemeint ist, dann redet man von einer Person, die über ein hohes ausgewiesenes Fachwissen rund um den Bereich KFZ verfügt. Die Aufgabe, die ein KFZ Sachverständiger in Erlangen, Frankfurt, Fürth oder München hat, liegt vor allem in der Analyse von Schäden und technischen Fehlern an unterschiedlichen Fahrzeugen, in vielen Fällen wird diese Aufgabe etwa nach einem Unfall nötig. Der KFZ Gutachter erkennt die offensichtlichen Fehler und Defekte und erklärt in seinem Gutachten daraufhin, wie und mit welchem Aufwand die Probleme behoben werden können. Das Gutachten selbst dient dann als Grundlage für die komplette Abrechnung eines Unfallschadens durch die Versicherung und kann im Streitfall auch vor Gericht standhalten.
Der Einsatz eines KFZ Gutachters in Erlangen, Frankfurt, Fürth oder München lohnt sich immer, da andernfalls bares Geld für die Instandsetzung eines Fahrzeuges verschenkt werden kann oder rechtliche Probleme auftreten können. Neben dem eigentlichen Unfallgutachten übernimmt ein KFZ Sachverständiger auch eine Unfallrekonstruktion und eine Beweissicherung, sofern ein Gerichtsverfahren absehbar ist.
Da die Arbeit eines KFZ Sachverständigen ganz offensichtlich umfangreich und aufwändig ist, bleibt die Frage der Kostenerstattung für den KFZ Gutachter bzw. sein Gutachten. Die Übernahme der Kosten unterscheidet sich insbesondere durch das Vorliegen eines Haftpflichtschadens oder eines Kaskoschadens. Beim Haftpflichtschaden übernimmt der Versicherer eines Unfallverursachers den Kostenaufwand für den KFZ Gutachter, wenn der Unfall unverschuldet ist. Allerdings ist hier der Ausmaß des Schadens ausschlaggebend. Ein Bagatellschaden, der einen Kostenaufwand von maximal 750 Euro nach sich zieht, rechtfertigt kein Gutachten eines KFZ Sachverständigen, die Kosten würden also nicht übernommen. Lediglich einen Kostenvoranschlag kann durch den KFZ Gutachter eingeholt werden, wahlweise übernimmt das aber auch jede KFZ Werkstatt. Bei Schäden, die die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigen, wird die Erstellung eines Gutachtens durch den KFZ Gutachter generell übernommen.
Liegt ein Kaskoschaden vor, dann wird die zuständige Versicherung ihren eigenen KFZ Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen. Der Versicherte kann sich diese Maßnahme beugen oder auf Wunsch auch seinen KFZ Gutachter der Wahl hinzuziehen. In diesem Fall beginnt ein sogenanntes Sachverständigen-Verfahren, bei dem zwei KFZ Gutachter separat ihr Gutachten erstellen. Die Versicherung bezahlt ihren Kandidaten, der Versicherte muss seinen Sachverständigen bezahlen. Ob die Kosten für den durch den Versicherten bestellten KFZ Gutachter von der Versicherung übernommen werden, stellt am Ende des Verfahrens ein neutraler Entscheider fest.
Ein seriöser Sachverständiger berät überdies hinaus seine Kunden schon bei der ersten Anfrage über die Chancen und Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Versicherung und vermeidet auf diesem Weg Missverständnisse und spätere Probleme. Wer seinen persönlichen Sachverständigen noch nicht gefunden hat, sollte bei der Suche vor den „schwarzen Schafen“ der Branche einen weiten Bogen machen. Seriöse Vertreter verfügen immer über bestimmte Merkmale, auf die man in jedem Fall achten sollte. So ist ein seröser KFZ Gutachter TÜV-zertifizierter KFZ Sachverständiger, IHK-zertifizierter KFZ Meister, staatlich geprüfter KFZ-Techniker/Ingenieur oder kann eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum geprüften KFZ Sachverständigen vorweisen.
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