Spannungen zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz im Leipziger Auwald
NuKLA und das Klageverfahren.
NuKLA ist seit 2015 Mitglied der GRÜNEN LIGA Sachsen. Damit konnte 2018 nach vielen vergeblichen Versuchen NuKLAs, mit der Stadt dazu ins Gespräch zu kommen, die letzte Möglichkeit ergriffen werden, weitere Zerstörung im FFH- und Naturschutzgebiet zu verhindern, indem vom Klagerecht Gebrauch gemacht wurde. Seitdem ruht die Kettensäge im Auwald.
Das Klageverfahren läuft gegen die Stadt Leipzig und ihren Forstwirtschaftsplan 2018. Nachdem das Verwaltungsgericht Leipzig die Klage abgewiesen hat, ist sie nun beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen anhängig, das Urteil hier steht noch aus (Stand 17.04.2020). Was sicher nicht vielen bewusst ist: Das Ergebnis dieser Klage wird von großer Bedeutung sein, denn es geht im Kern um die Klärung, ob und in welcher Form forstwirtschaftliche Maßnahmen in einem FFH-Gebiet zulässig sind. Eine FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Verbände sind bereits jetzt vorgeschrieben, wurden in Leipzig jedoch nie realisiert. Es geht bei der Klage von NuKLA also um alle Wälder in FFH-Gebieten Europas: Überall ist Leipzig!
Gegen Sachsenforst, die im FFH-Gebiet verheerend ihrer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft frönten, stellte NuKLA im Jahr 2019 zwei Strafanträge wegen erheblicher Beeinträchtigungen europäisch geschützter Lebensräume und Arten. Hier hatten die Kettensägen selbst vor 300-jährigen Stieleichen nicht Halt gemacht. Der Strafantrag für das Stadtgebiet Leipzig wurde zunächst abgelehnt. Nach einer Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Womit sich leider wieder zeigt: Nur mit entsprechender Hartnäckigkeit kann dem Naturschutz zu seinem Recht verholfen werden!
https://www.nukla.de/2020/04/leipzig-ist-ueberall-spannungen-zwischen-forstwirtschaft-und-naturschutz-im-leipziger-auwald/
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Herr Wolfgang Stoiber
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