Kommt nach der Flugscham die Heizscham?
sup.- Seit einigen Jahren taucht in der Diskussion um Klimawandel und Schadstoffemissionen ein neuer Begriff auf: „Flugscham“ bezeichnet das schlechte Gewissen, das Reisende bei der Wahl des Verkehrsmittels Flugzeug zunehmend befällt. Nicht jede Flugreise lässt sich jedoch durch Telefonate oder Videokonferenzen ersetzen. Um die Umweltbelastungen trotzdem zu verringern, gibt es mittlerweile beim Fliegen die Möglichkeit der CO2-Kompensation. „Dabei zahlt der Reisende einen zusätzlichen Betrag zum Flugticket und unterstützt damit konkrete Klimaschutzprojekte“, erläutert das Umweltbundesamt (UBA). Mit anderen Worten: Die Treibhausgasmissionen des Fluges werden an anderer Stelle in gleicher Höhe wieder eingespart. Das UBA rät aus Klimaschutzgründen eindringlich zu dieser Form einer Anti-Flugscham-Strategie.
Allerdings prägen bei den meisten Bundesbürgern ohnehin nicht die oft kritisierten Fernflüge zu den Malediven die Umweltbilanz, sondern etwas viel Alltäglicheres: der Energieaufwand für die Heizung und das warme Wasser im Haushalt. Der Durchschnittsverbraucher verursacht durch die private Wärmeerzeugung wesentlich mehr Emissionen als durchs Fliegen, sogar mehr als durch die ständige Mobilität mit seinem Auto. Muss also nach der Flugscham jetzt die Heizscham einsetzen? Gilt der skeptische Blick auf die Heizkostenabrechnung nicht mehr den Ausgaben, sondern vor allem dem CO2-Ausstoß? Bevor sich das Gewissen nur noch durch Temperaturdrosselung, doppelte Pullover-Schichten und eiskalte Duschbäder beruhigen lässt, sollte auch hier zum Mittel der CO2-Kompensation gegriffen werden. Das ist heute problemlos möglich, wenn bei der Wahl des Brennstoffhändlers auf das „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ geachtet wird. Der Kunde hat dann die Sicherheit, dass die Emissionen seiner Wärmeenergie bereits im Vorfeld vom Händler durch den Erwerb so genannter Minderungszertifikate ausgeglichen wurden. Dieses Verfahren ermöglicht eine exakte 1:1-Verrechnung von CO2-Entstehung und CO2-Neutralisation durch anerkannte Klimaschutzprojekte, beispielsweise in Form von Waldaufforstungen oder den Bau von Wasserkraftwerken und Solaranlagen. Das RAL-Gütezeichen belegt, dass alle Qualitätsstandards für die Zertifizierung eingehalten werden und dass neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen dies überwachen ( www.guetezeichen-energiehandel.de).
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