Gauting, 1. Juni 2020 – Halter von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche und Mercedes lassen derzeit viel Geld auf der Straße liegen.
Der Grund: Viele von ihnen trauen sich nicht, gegen Deutschlands größten Autobauer vor Gericht zu ziehen und die ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Noch mehr wissen gar nicht, dass ihr Wagen auch betroffen ist. www.dieselgeld.com unterstützt Autofahrer, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen und an ihr Geld zu kommen.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 25. Mai 2020 zum VW-Abgasskandal ist der Weg für Schadenersatzforderungen tausender Dieselfahrer frei. „Im Verfahren um manipulierte Dieselfahrzeuge geht der BGH zu Recht von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung durch den VW-Konzern aus“, freut sich Josef Junginger, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Sophokles GmbH. Das Verhalten des Wolfsburger Autobauers sei als „sittenwidrig zu qualifizieren“, der Konzern habe durch „bewusste Täuschung“ Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht. Dieses Vorgehen verstoße gegen „die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr“, so die Bundesrichter.
Betroffen sind alle Dieselfahrzeuge mit den Motoren EA189 und EA288 der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Was den meisten aber noch gar nicht bewusst ist: Auch bei den größeren Dieselmotoren, die bei Audi, Porsche und Mercedes verbaut wurden, liegt fast in jedem Fall eine Betroffenheit vor, nur sind diese Rückrufe durch die Hersteller geschickter verschleiert worden. Tatsache ist aber, dass auch insoweit aktuell gerade eine Flut von Urteilen ergeht, wie Branchenkenner Josef Junginger berichtet. Hintergrund des Abgasskandals: Die Autokonzerne hatten Millionen Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgerüstet, dank der die Stickoxidemissionen auf dem Prüfstand deutlich geringer waren als im realen Verkehr. Hierzu wurden von dern Herstellern vielfältige Varianten von illegaler Motorsoftware benutzt, die die komplette Abgasreinigung nur beim Test aktivierte und auf diese Weise viel bessere Abgaswerte vortäuschte als sie im Normalbetrieb erreicht wurden. Autokäufer gingen davon aus, saubere Fahrzeuge zu erwerben.
www.dieselgeld.com hilft kostenlos bei der Ermittlung der Ansprüche
Fahrer betroffener Wagen ab Baujahr 2014 haben Anspruch auf eine Schadenersatzzahlung von durchschnittlich 23.000 Euro, hat Junginger ermittelt. Wichtig bei der Durchsetzung der Ansprüche: „Autofahrer dürfen beim Einreichen ihrer Forderung keine Fehler machen“, mahnt Junginger. Autobesitzer, die ihre Schadenersatzansprüche nicht auf eigene Faust einfordern wollen, können sich an erfahrene Prozessfinanzierer wie die Sophokles GmbH wenden.
Über die Webseite www.dieselgeld.com können Autofahrer schnell prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. www.dieselgeld.com berechnet die Höhe der Ansprüche und kümmert sich um die rechtliche Geltendmachung des Betrages. Und das ohne Vorkosten. Erst im Erfolgsfall erhalten die Experten eine anteilige Erfolgsvergütung in Höhe von 3,9 Prozent der Entschädigungssumme.
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