StartseitePolitik und RechtBrexit Entschädigung: Europäische Städte und Regionen fordern mehr finanzielle Unterstützung

Brexit Entschädigung: Europäische Städte und Regionen fordern mehr finanzielle Unterstützung: OnPrNews.com

Brüssel (ots) – Erhöhung der Brexit-Reserve von 5 auf 6 Milliarden Euro, Unterstützung der Fischerei je nach ihrer regionalen Bedeutung, mehr Flexibilität bei staatlichen Beihilfen und Einbeziehung lokaler und regionaler Vertreter bei der Gestaltung und Verwaltung des neuen Instruments: Dies sind die wichtigsten Forderungen in der Stellungnahme von Loïg Chesnais-Girard (FR/SPE), Präsident der Region Bretagne, die auf der Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) verabschiedet wurde.

Die Europäische Kommission (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2536) hat die Schaffung einer Brexit-Anpassungsreserve in Höhe von 5 Mrd. Euro vorgeschlagen, um Unternehmen, Regionen und Gruppen zu helfen, die am stärksten vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU betroffen sind. Deutschland soll dieses Jahr durch die Brexit-Anpassungsreserve eine Summe von ca. 455 Millionen Euro erhalten und ist somit einer der Länder, die am meisten von der Reserve profitieren. In einer vom Plenum verabschiedeten Stellungnahme begrüßt der AdR die Einrichtung der Reserve als greifbaren Ausdruck der innereuropäischen Solidarität, die zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen wird. Der Ausschuss fordert jedoch, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mittelpunkt dieses neuen Finanzierungsinstruments zu stellen, da die Auswirkungen des Brexits von Region zu Region stark unterschiedlich sind.

Um den kurz- und mittelfristigen Bedürfnissen besser gerecht zu werden und den Zusammenhalt als europäischen Grundwert zu bewahren, enthält die Stellungnahme des AdR eine Reihe von Vorschlägen:

– Aufstockung der Gesamtmittel der Reserve von 5 auf 6 Mrd. Euro, um besser auf kurz- und mittelfristige Bedürfnisse reagieren zu können

– Erhöhung der für die Fischerei vorgesehenen Mittel auf 1 Mrd. Euro und Ausklammerung dieser Mittel aus den Vorschriften über staatliche Beihilfen;

– Änderung der Zuteilungskriterien für Fischereien. Es sollten die tatsächlichen Verluste zugrunde gelegt werden, nicht jedoch der anteilige Verlust im Vergleich zur gesamten Fischereiwirtschaft eines Mitgliedstaats. Dies würde unabhängig von der Größe des Mitgliedsstaats eine gerechtere Aufteilung der Finanzmittel auf die betroffenen europäischen Regionen erleichtern.

– mehr Flexibilität bei staatlichen Beihilfen, damit zugunsten der am stärksten betroffenen Wirtschaftsteilnehmer rasch reagiert werden kann. Die für COVID-19 getroffenen befristeten Regelungen müssen auf die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit ausgeweitet werden.

– Maßnahmen zur Abmilderung der durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Programm Erasmus+ verursachten Ausfälle sollen aus der Brexit-Reserve förderfähig werden.

Mark Speich (DE/EVP) (https://cor.europa.eu/en/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2035942), Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Die Brexit-Anpassungsreserve ist ein dringend notwendiges Instrument, um den Schaden für die vom Brexit stark betroffenen Unternehmen abzufedern. Es geht nicht nur um die Fischerei, sondern um viele weitere Wirtschaftszweige. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Brexit in vielen Regionen und Wirtschaftszweigen ist eine schnelle Unterstützung von großer Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Regionen in die Umsetzung dieses Instruments einbezogen werden, um eine effiziente Nutzung der Mittel zu gewährleisten.“

Berichterstatter Loïg Chesnais-Girard (FR/SPE) (https://cor.europa.eu/DE/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2037683), Präsident der Region Bretagne, erklärte: „Die meisten Regionen mit engen Verbindungen zum Vereinigten Königreich haben glücklicherweise nicht auf die endgültige Ausgestaltung des Brexit-Abkommens im vergangenen Dezember gewartet, um die Folgen abzufedern. Allerdings fühlten sie sich bis zum jetzigen Zeitpunkt allein gelassen. Nun muss die EU schnell den Beweis liefern, dass sie bereit ist, ihre Bürger und Regionen zu schützen. Ich befürchte jedoch, dass die von Europa bereitgestellten 5 Milliarden Euro nicht reichen werden. Diese Reserve muss zudem gezielt regional eingesetzt werden, um wirklich wirksam zu sein. Ihre regionale Neuausrichtung ist sehr wichtig. Es geht nämlich nicht nur darum, die Schäden zu beheben, die der Brexit angerichtet hat, sondern auch darum, die Umstellung und neue Möglichkeiten – insbesondere durch berufliche Bildung – zu gestalten.“

Loïg Chesnais-Girard ist auch Vorsitzender der Kontaktgruppe AdR-Vereinigtes Königreich (https://cor.europa.eu/de/about/Pages/cor-uk.aspx), die 2020 eingerichtet wurde, um sicherzustellen, dass der politische Dialog zwischen den beiden Seiten des Ärmelkanals nicht abreißt.

Antje Grotheer (SPE/DE) (https://cor.europa.eu/EN/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2038252), Vizepräsidentin der Bremischen Bürgerschaft, sagte: „Vor dem Brexit war das Vereinigte Königreich Bremens drittgrößter Handelspartner, und Hunderte von Unternehmen unterhielten enge Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen dort. Die Tatsache, dass dieser Handel nunmehr erheblichen bürokratischen Hürden unterliegt, stellt eine wahre Herausforderung dar, insbesondere für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Erhebliche Anpassungen sind erforderlich, um zu starke Einnahmeverluste und negative Auswirkungen auf die Beschäftigung zu vermeiden. Das geht am besten vor Ort. Die regionale Dimension der Brexit-Anpassungsreserve muss daher vom europäischen Gesetzgeber gestärkt werden, um eine enge Einbeziehung der Regionen in die Planung und Umsetzung der Mittelverwendung sicherzustellen.“

Mitglied des Europäischen Parlaments Pascal Arimont (BE/EVP) (https://www.europarl.europa.eu/meps/de/24922/PASCAL_ARIMONT/home) und Berichterstatter für die Brexit-Anpassungsreserve, nahm ebenfalls an der Debatte im Plenum teil und betonte: „Wir müssen dafür sorgen, dass die EU-Hilfe die am stärksten vom Brexit betroffenen Länder, Regionen und Menschen erreicht. Europäische Unternehmen und insbesondere KMU, die ja schon unter der COVID-19-Krise leiden, sollten nicht doppelt für das Brexit-Debakel zahlen müssen. Deshalb ist diese Reserve so wichtig und muss unverzüglich angenommen werden, damit sie so bald wie möglich verteilt werden kann.“

Hintergrund:

Nach der vom Europäischen Rat im Juli 2020 erzielten Einigung legte die Europäische Kommission im Januar 2021 ihren Vorschlag (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2536) für eine Reserve für die Anpassung an den Brexit in Höhe von 5 Mrd. Euro vor. Das Finanzinstrument soll in zwei Zuweisungsrunden 2021 (4 Mrd. Euro) und 2024 (1 Mrd. Euro) bereitgestellt werden. Der AdR schlägt vor, die zweite Tranche von 1 auf 2 Mrd. Euro aufzustocken.

Nach dem Vorschlag der Kommission wären Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Frankreich und die Niederlande die größten Nutznießer der Reserve. Zusammengenommen würden diese sechs Mitgliedstaaten von den 4 Milliarden Euro, die 2021 in Form von Vorfinanzierungen bereitgestellt werden, fast 3 Milliarden Euro erhalten (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/attachment/867867/2021-01-12%20-%20SMWP%202021-2027%20fiche%2013%20-%20BAR.pdf).

Im Februar 2020 beschloss der Europäische Ausschuss der Regionen die Einrichtung einer Kontaktgruppe (https://cor.europa.eu/de/about/Pages/cor-uk.aspx) um die Beziehungen zwischen den Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und den dezentralen Verwaltungen des Vereinigten Königreichs aufrechtzuerhalten und damit der politische Dialog auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU weitergeführt wird. Den Vorsitz der Kontaktgruppe AdR-Vereinigtes Königreich führt Loïg Chesnais-Girard (FR/SPE).

Die AdR-Delegation besteht aus 12 Mitgliedern und einem Beobachter (https://memportal.cor.europa.eu/Handlers/ViewDoc.ashx?pdf=true&doc=COR-2020-02390-11-01-NB-TRA-DE.docx), die mit Blick auf eine politische, geografische und geschlechterspezifische Ausgewogenheit ausgewählt werden. Die Vertreter des Vereinigten Königreichs in der Kontaktgruppe werden auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den dezentralen Parlamenten, Versammlungen und Regierungen des Vereinigten Königreichs ausgewählt.

Pressekontakt:

Tobias Kolonko
Tel. +32 (0)2 282 2003
Mobil +31 638097739
tobias.kolonko@ext.cor.europa.eu

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