StartseiteWirtschaft und FinanzenMai 2021: Zweiter Kinderbonus in der Corona-Krise

Mai 2021: Zweiter Kinderbonus in der Corona-Krise: OnPrNews.com

Neustadt a. d. W. (ots) – Wegen der Corona-Krise wird es auch 2021 einen Kinderbonus geben, nämlich im Mai. Dieser Corona-Kinderbonus ist zwar steuerfrei, muss aber in die Steuererklärung eingetragen werden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die wichtigsten Details.

Bereits 2020 beschloss die Bundesregierung, Familien eine Sonderzahlung zukommen zu lassen: den sogenannten Kinderbonus.

Kinderbonus 2021: 150 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind

Familien mit Kindern sind auch 2021 noch stark durch die Corona-Krise belastet, zum Beispiel wegen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. Deshalb hat die Bundesregierung Anfang 2021 erneut einen Kinderbonus beschlossen. Statt 300 Euro wie 2020 sollen im Mai 2021 pro Kind 150 Euro als Zuschuss zum Kindergeld ausgezahlt werden. Der Kinderbonus wird erneut mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch sollen Geringverdiener stärker profitieren.

Der Kinderbonus 2021 wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Die Auszahlung erfolgt laut Agentur für Arbeit im Mai, wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Arbeitsagentur hier: Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe. (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus)

Bundesregierung: Kinderbonus hilft bei kleinen und mittleren Einkommen

Der Kinderbonus komme vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute, so die Bundesregierung. Daher wird der Kinderbonus auch nicht auf Familien- und Sozialleistungen angerechnet. Familien mit höheren Einkommen haben hingegen weniger vom Corona-Kinderbonus: Besserverdiener profitieren üblicherweise vom Kinderfreibetrag – und auf diesen wird der Bonus angerechnet.

Die VLH sagt dazu: Die Frage, bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitieren, kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn das Finanzamt ermittelt durch die sogenannte Günstigerprüfung bei jeder Familie einzeln, ob diese durch das Kindergeld (plus Kinderbonus) oder den Kinderfreibetrag steuerlich mehr profitiert. Die steuerlich günstigere Variante zieht das Finanzamt dann zur Berechnung der fälligen Steuerschuld heran. Bei dieser Vergleichsrechnung wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist.

Ein Beispiel: Ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit zwei Kindern profitiert bis zu einem Einkommen von 69.040 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus für beide Kinder. Oberhalb dieser Höhe wird der Kinderbonus allmählich abgeschmolzen und ab einem Einkommen von 85.974 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2021 vollständig mit den zwei Kinderfreibeträgen verrechnet.

Corona-Kinderbonus ist steuerfrei, muss aber angegeben werden

Der Corona-Kinderbonus stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar, muss aber wie das Kindergeld in die Anlage Kind der Steuererklärung eingetragen werden. Denn bei der Einkommensteuerveranlagung wird der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld bei der Günstigerprüfung durch das Finanzamt berücksichtigt.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Mai 2021: Zweiter Kinderbonus in der Corona-Krise

Texter entwickelt die Inhalte fürs Internet-Schaufenster. WORTKOPF stärkt Marken im Web.

Die Online-Präsenz eines Unternehmens ist der Schlüsselstein seines Erfolges. Die Worte,...

Gefahrstofflager BS von DENIOS sorgt für sichere und kostengünstige Lagerung

Wer Gefahrstoffe gesetzeskonform und zudem kostengünstig lagern möchte, findet in dem...

Deutsche Wirtschaft vernachlässigt weibliches Potenzial

Equal Pay und Chancengleichheit im Beruf Mit einem Reformbooster will Bundeswirtschaftsminister Robert...

Brandschäden beheben: Ein Leitfaden von Sven Schwarzat

Brandschäden können bei Immobilien sehr teuer sein. Profi Sven Schwarzat berichtet zu den typischen Fallen.

Die häufigsten gravierenden Mängel bei Immobilien – Sven Schwarzat berichtet

Mängel können bei Immobilien sehr teuer sein. Profi Sven Schwarzat berichtet zu den typischen Fallen.

Das Angel Magazin: Alles rund um Angeln – Ausrüstung und Tipps

Inspiration und Ratgeber für Anfänger und Profis am Wasser