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Überlange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz: OnPrNews.com

Folgen einer Fehlplanung.

Wartezeiten von bis zu 6 Monate, auch nach einem Ersttermin, auf eine tatsächlich stattfindende Therapie betreffen Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

„Nicht nur in Corona-Zeiten ist es unzumutbar, Patienten in psychischer Not
monatelang zu vertrösten!“
Nicht nur die derzeitige Corona-Lage trägt dazu bei, dass sich die Situation für
psychisch kranke Menschen verschärft. Durch die Kontakteinschränkungen und die
Isolation erleben viele Mitbürger zum ersten Mal eine seelische Krise. Der seit
Jahren andauernde Mangel an Psychotherapie-Plätze in Deutschland wird durch die
Folgen der Pandemie nochmals dramatisch sichtbar – und fordert zum sofortigen
Handeln auf.
„Seit der Wartezeitenstudie der Bundespsychotherapeutenkammer aus dem Jahr
2018, die deutschlandweit eine durchschnittliche Wartezeit auf einen
Psychotherapie-Platz von fünf bis sechs Monaten auswies, hat sich kaum etwas
verändert. Im Gegenteil: Durch die psychischen Konsequenzen, die sich für viele
Menschen aus den Lockdown-Maßnahmen in der Covid-19-Epidemie ergeben,
haben sich die Engpässe weiter zugespitzt. Denn nicht nur Betroffene, die bereits an
seelischen Erkrankungen litten, sind durch die momentane Ausnahmesituation
oftmals vor eine Verschlechterung ihrer Symptome gestellt. Besonders die erstmalig
von einer psychischen Diagnose heimgesuchten Patienten sind mit dieser Nachricht
nicht selten überfordert und verzweifelt zugleich. Sie brauchen dringende VUnterstützung – und werden in einigen Regionen nicht einmal mehr auf die
Wartelisten bei den Therapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten
aufgenommen. Uns erreichen Meldungen aus Baden-Württemberg, wonach
Patienten in akuten Krisen vertröstet werden – und letztlich den Weg in ein
Krankenhaus suchen müssen, weil ihnen ambulant keinerlei fachärztliche oder
psychotherapeutische Hilfe zuteilwird.
Weder das neu geschaffene Angebot der Terminvermittlung bei den
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, noch die sogenannte
‚Psychotherapeutische Sprechstunde‘ haben eine wesentliche Entlastung gebracht.
Denn letztlich erhalten viele Betroffene im Rahmen dieses einstündigen Formats
zwar eine erste Einschätzung über Schweregrad ihrer Beschwerden und die
Dringlichkeit einer therapeutischen Intervention. All das nutzt aber nichts, wenn aus
der Inanspruchnahme der Sprechstunde keine Psychotherapie folgt, weil es an
Plätzen hierfür mangelt. Und auch die Reform der Bedarfsplanung aus 2019 ist
verpufft. Einerseits haben die Krankenkassen damals die empfohlene Anzahl an neu
einzurichtenden Arzt- und Therapieplätzen enorm gedrückt. Andererseits sind die
mittlerweile einbezogenen Faktoren nicht abschließend. Dass die Wartezeiten auf
einen Therapieplatz nicht mit dem Grundsatz vereinbar sind, den die Politik
beispielsweise in der Pflege verfolgt (‚ambulant vor stationär‘), macht die Tatsache
deutlich, dass Patienten mittlerweile schneller einen Behandlungsplatz im
psychiatrischen Krankenhaus erhalten als einen Termin bei einem niedergelassenen
Psychotherapeuten.

• Zur raschen Hilfe für von coronabedingt psychisch erkrankten Menschen sollte
zumindest die Einbeziehung der privat tätigen Psychotherapeuten in die
Versorgung erfolgen. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssten entsprechend
verpflichtet werden, die Kosten für die Inanspruchnahme dortiger
Psychotherapie ohne längere Prüfungsverfahren zu erstatten (vgl. § 13 Abs. 3
SGB V).
• Mittelfristig braucht es eine erneute Anpassung der Instrumente
zur Bedarfsplanung: Obwohl zwar mittlerweile Einwohnerzahlen, Geschlecht
und Krankheitszustand der regionalen Bevölkerung (Morbidität) berücksichtigt
werden und eine zweijährige Aktualisierung erfolgt, sind noch immer
zahlreiche Punkte ausgeblendet worden: Nachdem Studien ergeben haben,
dass sich die Zahlen über das Vorkommen psychischer Erkrankungen
zwischen städtischem Ballungsgebiet und ländlichem Raum kaum
unterscheiden (vgl. bdp, 2019), ist darüber zu diskutieren, ob es den
Regionentypus weiterhin bedarf oder eine einheitliche Verhältniszahl
(Psychotherapeuten pro Einwohner) dem tatsächlichen Bedarf nicht
näherkommt. Immerhin werden noch immer 35 Therapeuten für 100.000
Bewohner in der Großstadt berechnet, während auf dem Land nur etwa 19
Psychotherapeuten auf dieselbe Einwohnerzahl vorgesehen sind. Am
sinnvollsten erscheint eine bundesweit einheitliche Verhältniszahl, die nicht
mehr zwischen Stadt und Land unterscheidet. Damit wäre auch dem
Vorgehen die Grundlage entzogen, wonach in der Bedarfsplanung noch Unterstützung – und werden in einigen Regionen nicht einmal mehr auf die
Wartelisten bei den Therapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten
aufgenommen. Uns erreichen Meldungen aus Baden-Württemberg, wonach
Patienten in akuten Krisen vertröstet werden – und letztlich den Weg in ein
Krankenhaus suchen müssen, weil ihnen ambulant keinerlei fachärztliche oder
psychotherapeutische Hilfe zuteilwird.
Weder das neu geschaffene Angebot der Terminvermittlung bei den
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, noch die sogenannte
‚Psychotherapeutische Sprechstunde‘ haben eine wesentliche Entlastung gebracht.
Denn letztlich erhalten viele Betroffene im Rahmen dieses einstündigen Formats
zwar eine erste Einschätzung über Schweregrad ihrer Beschwerden und die
Dringlichkeit einer therapeutischen Intervention. All das nutzt aber nichts, wenn aus
der Inanspruchnahme der Sprechstunde keine Psychotherapie folgt, weil es an
Plätzen hierfür mangelt. Und auch die Reform der Bedarfsplanung aus 2019 ist
verpufft. Einerseits haben die Krankenkassen damals die empfohlene Anzahl an neu
einzurichtenden Arzt- und Therapieplätzen enorm gedrückt. Andererseits sind die
mittlerweile einbezogenen Faktoren nicht abschließend. Dass die Wartezeiten auf
einen Therapieplatz nicht mit dem Grundsatz vereinbar sind, den die Politik
beispielsweise in der Pflege verfolgt (‚ambulant vor stationär‘), macht die Tatsache
deutlich, dass Patienten mittlerweile schneller einen Behandlungsplatz im
psychiatrischen Krankenhaus erhalten als einen Termin bei einem niedergelassenen
Psychotherapeuten.
Der LVPEBW ist daher davon überzeugt, dass den monatelangen Wartezeiten auf
einen Psychotherapie-Platz umgehend entgegengewirkt werden muss und fordert
deshalb die folgenden Maßnahmen:
• Zur raschen Hilfe für von coronabedingt psychisch erkrankten Menschen sollte
zumindest die Einbeziehung der privat tätigen Psychotherapeuten in die
Versorgung erfolgen. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssten entsprechend
verpflichtet werden, die Kosten für die Inanspruchnahme dortiger
Psychotherapie ohne längere Prüfungsverfahren zu erstatten (vgl. § 13 Abs. 3
SGB V).
• Mittelfristig braucht es eine erneute Anpassung der Instrumente
zur Bedarfsplanung: Obwohl zwar mittlerweile Einwohnerzahlen, Geschlecht
und Krankheitszustand der regionalen Bevölkerung (Morbidität) berücksichtigt
werden und eine zweijährige Aktualisierung erfolgt, sind noch immer
zahlreiche Punkte ausgeblendet worden: Nachdem Studien ergeben haben,
dass sich die Zahlen über das Vorkommen psychischer Erkrankungen
zwischen städtischem Ballungsgebiet und ländlichem Raum kaum
unterscheiden (vgl. bdp, 2019), ist darüber zu diskutieren, ob es den
Regionentypus weiterhin bedarf oder eine einheitliche Verhältniszahl
(Psychotherapeuten pro Einwohner) dem tatsächlichen Bedarf nicht
näherkommt. Immerhin werden noch immer 35 Therapeuten für 100.000
Bewohner in der Großstadt berechnet, während auf dem Land nur etwa 19
Psychotherapeuten auf dieselbe Einwohnerzahl vorgesehen sind. Am
sinnvollsten erscheint eine bundesweit einheitliche Verhältniszahl, die nicht
mehr zwischen Stadt und Land unterscheidet. Damit wäre auch dem
Vorgehen die Grundlage entzogen, wonach in der Bedarfsplanung noch Unterstützung – und werden in einigen Regionen nicht einmal mehr auf die
Wartelisten bei den Therapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten
aufgenommen. Uns erreichen Meldungen aus Baden-Württemberg, wonach
Patienten in akuten Krisen vertröstet werden – und letztlich den Weg in ein
Krankenhaus suchen müssen, weil ihnen ambulant keinerlei fachärztliche oder
psychotherapeutische Hilfe zuteilwird.
Weder das neu geschaffene Angebot der Terminvermittlung bei den
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, noch die sogenannte
‚Psychotherapeutische Sprechstunde‘ haben eine wesentliche Entlastung gebracht.
Denn letztlich erhalten viele Betroffene im Rahmen dieses einstündigen Formats
zwar eine erste Einschätzung über Schweregrad ihrer Beschwerden und die
Dringlichkeit einer therapeutischen Intervention. All das nutzt aber nichts, wenn aus
der Inanspruchnahme der Sprechstunde keine Psychotherapie folgt, weil es an
Plätzen hierfür mangelt. Und auch die Reform der Bedarfsplanung aus 2019 ist
verpufft. Einerseits haben die Krankenkassen damals die empfohlene Anzahl an neu
einzurichtenden Arzt- und Therapieplätzen enorm gedrückt. Andererseits sind die
mittlerweile einbezogenen Faktoren nicht abschließend. Dass die Wartezeiten auf
einen Therapieplatz nicht mit dem Grundsatz vereinbar sind, den die Politik
beispielsweise in der Pflege verfolgt (‚ambulant vor stationär‘), macht die Tatsache
deutlich, dass Patienten mittlerweile schneller einen Behandlungsplatz im
psychiatrischen Krankenhaus erhalten als einen Termin bei einem niedergelassenen
Psychotherapeuten.
Der LVPEBW ist daher davon überzeugt, dass den monatelangen Wartezeiten auf
einen Psychotherapie-Platz umgehend entgegengewirkt werden muss und fordert
deshalb die folgenden Maßnahmen:
• Zur raschen Hilfe für von coronabedingt psychisch erkrankten Menschen sollte
zumindest die Einbeziehung der privat tätigen Psychotherapeuten in die
Versorgung erfolgen. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssten entsprechend
verpflichtet werden, die Kosten für die Inanspruchnahme dortiger
Psychotherapie ohne längere Prüfungsverfahren zu erstatten (vgl. § 13 Abs. 3
SGB V).
• Mittelfristig braucht es eine erneute Anpassung der Instrumente
zur Bedarfsplanung: Obwohl zwar mittlerweile Einwohnerzahlen, Geschlecht
und Krankheitszustand der regionalen Bevölkerung (Morbidität) berücksichtigt
werden und eine zweijährige Aktualisierung erfolgt, sind noch immer
zahlreiche Punkte ausgeblendet worden: Nachdem Studien ergeben haben,
dass sich die Zahlen über das Vorkommen psychischer Erkrankungen
zwischen städtischem Ballungsgebiet und ländlichem Raum kaum
unterscheiden (vgl. bdp, 2019), ist darüber zu diskutieren, ob es den
Regionentypus weiterhin bedarf oder eine einheitliche Verhältniszahl
(Psychotherapeuten pro Einwohner) dem tatsächlichen Bedarf nicht
näherkommt. Immerhin werden noch immer 35 Therapeuten für 100.000
Bewohner in der Großstadt berechnet, während auf dem Land nur etwa 19
Psychotherapeuten auf dieselbe Einwohnerzahl vorgesehen sind. Am
sinnvollsten erscheint eine bundesweit einheitliche Verhältniszahl, die nicht
mehr zwischen Stadt und Land unterscheidet. Damit wäre auch dem
Vorgehen die Grundlage entzogen, wonach in der Bedarfsplanung noch Unterstützung – und werden in einigen Regionen nicht einmal mehr auf die
Wartelisten bei den Therapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten
aufgenommen. Uns erreichen Meldungen aus Baden-Württemberg, wonach
Patienten in akuten Krisen vertröstet werden – und letztlich den Weg in ein
Krankenhaus suchen müssen, weil ihnen ambulant keinerlei fachärztliche oder
psychotherapeutische Hilfe zuteilwird.
Weder das neu geschaffene Angebot der Terminvermittlung bei den
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, noch die sogenannte
‚Psychotherapeutische Sprechstunde‘ haben eine wesentliche Entlastung gebracht.
Denn letztlich erhalten viele Betroffene im Rahmen dieses einstündigen Formats
zwar eine erste Einschätzung über Schweregrad ihrer Beschwerden und die
Dringlichkeit einer therapeutischen Intervention. All das nutzt aber nichts, wenn aus
der Inanspruchnahme der Sprechstunde keine Psychotherapie folgt, weil es an
Plätzen hierfür mangelt. Und auch die Reform der Bedarfsplanung aus 2019 ist
verpufft. Einerseits haben die Krankenkassen damals die empfohlene Anzahl an neu
einzurichtenden Arzt- und Therapieplätzen enorm gedrückt. Andererseits sind die
mittlerweile einbezogenen Faktoren nicht abschließend. Dass die Wartezeiten auf
einen Therapieplatz nicht mit dem Grundsatz vereinbar sind, den die Politik
beispielsweise in der Pflege verfolgt (‚ambulant vor stationär‘), macht die Tatsache
deutlich, dass Patienten mittlerweile schneller einen Behandlungsplatz im
psychiatrischen Krankenhaus erhalten als einen Termin bei einem niedergelassenen
Psychotherapeuten.
Der LVPEBW ist daher davon überzeugt, dass den monatelangen Wartezeiten auf
einen Psychotherapie-Platz umgehend entgegengewirkt werden muss und fordert
deshalb die folgenden Maßnahmen:
• Zur raschen Hilfe für von coronabedingt psychisch erkrankten Menschen sollte
zumindest die Einbeziehung der privat tätigen Psychotherapeuten in die
Versorgung erfolgen. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssten entsprechend
verpflichtet werden, die Kosten für die Inanspruchnahme dortiger
Psychotherapie ohne längere Prüfungsverfahren zu erstatten (vgl. § 13 Abs. 3
SGB V).
• Mittelfristig braucht es eine erneute Anpassung der Instrumente
zur Bedarfsplanung: Obwohl zwar mittlerweile Einwohnerzahlen, Geschlecht
und Krankheitszustand der regionalen Bevölkerung (Morbidität) berücksichtigt
werden und eine zweijährige Aktualisierung erfolgt, sind noch immer
zahlreiche Punkte ausgeblendet worden: Nachdem Studien ergeben haben,
dass sich die Zahlen über das Vorkommen psychischer Erkrankungen
zwischen städtischem Ballungsgebiet und ländlichem Raum kaum
unterscheiden (vgl. bdp, 2019), ist darüber zu diskutieren, ob es den
Regionentypus weiterhin bedarf oder eine einheitliche Verhältniszahl
(Psychotherapeuten pro Einwohner) dem tatsächlichen Bedarf nicht
näherkommt. Immerhin werden noch immer 35 Therapeuten für 100.000
Bewohner in der Großstadt berechnet, während auf dem Land nur etwa 19
Psychotherapeuten auf dieselbe Einwohnerzahl vorgesehen sind. Am
sinnvollsten erscheint eine bundesweit einheitliche Verhältniszahl, die nicht
mehr zwischen Stadt und Land unterscheidet. Damit wäre auch dem
Vorgehen die Grundlage entzogen, wonach in der Bedarfsplanung noch immer davon ausgegangen wird, dass Psychotherapeuten in der City die
umliegende Peripherie mitversorgen würden.
• Zwingend in die Bedarfsplanung einbezogen werden müssen auch die
wirtschaftliche Stärke einer Region und die damit verbundene Sozialstruktur
der Bevölkerung. Denn gerade eine Veränderung der ökonomischen Lage ist
ein wichtiger vorausschauender Indikator dafür, wie sich die Verbreitung
psychischer Erkrankungen in einem Gebiet entwickeln wird. Immerhin ist seit
langem bekannt, welch enge Verzahnung beispielsweise zwischen
Arbeitslosenquote und Zahl der seelisch Erkrankten besteht. Mit einer
Abbildung der gesamtgesellschaftlichen Situation in einem Areal würde man
sich in der sachgerechten und realitätsnahen Bedarfsplanung ehrlicher tun.
• In der Bedarfsplanung darf man sich zudem nicht länger allein auf den IstZustand verlassen. Ein prävalenzbasierter Ansatz ist vonnöten, der eine
Vorausrechnung des Bedarfs ermöglicht. Schließlich konnte man auch in der
Vergangenheit bereits absehen, dass die Nachfrage an Psychotherapie über
die kommenden Jahre steigen würde. Dennoch hat man gerade aufgrund der
unzureichenden Einbeziehung von Prognosen in die Bedarfsplanung eine
adäquate Versorgung verschlafen, was uns nicht erst seit Corona auf die
Füße fällt.
• Darüber hinaus muss das ‚Mogeln‘ um die tatsächlich vorhandenen
Psychotherapie-Plätze beendet werden. Immer häufiger sind Ärzte und
Psychotherapeuten nicht mehr voll berufstätig, weil sich viele der Teile der
wachsenden Zahl älterer Mediziner und Therapeuten aus dem Arbeitsleben
„schleicht“, also schrittweise Stunden reduziert. Diesem Umstand wird in der
Bedarfsplanung unzureichend Rechnung getragen. Daneben ist es unredlich,
dass weitgehend unbeachtet bleibt, wonach psychotherapeutisch tätige
Fachärzte natürlich nicht nur Psychotherapie anbieten. Oftmals ist sie ein
‚Nebengeschäft‘, während die medizinische Sprechstunde im Vordergrund
steht. Nicht jeder augenscheinliche Psychotherapie-Sitz kann daher auch als
100-prozentiges Psychotherapie-Angebot berechnet werden.
• Langfristig setzen wir auf eine sektorenübergreifende Versorgung. Damit ist
vor allem gemeint, dass die Vernetzung der unterschiedlichen Anbieter
therapeutischer und beratender Maßnahmen verbessert wird und
Psychotherapeuten wie Krankenkassen somit über die Standesgrenzen
hinwegdenken müssten. Entsprechend könnte erreicht werden, dass
Menschen in akuten psychiatrischen Krisen schnellere Hilfe bei einem
therapeutisch tätigen Facharzt oder einem Psychotherapeuten erhielten, weil
Betroffene mit weniger dringlichen Problemen übergangsweise an ein anderes
Angebot (beispielsweise Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder
Hausärzte) verwiesen werden könnten. Gleichsam ist auch an eine
Verbesserung der überregionalen Zusammenarbeit der im psychischen
Versorgungswesen Tätigen zu denken, ebenso wie an die unbedingte
Einbeziehung von Psychotherapeuten in die geplanten Gesundheitszentren
auf dem Land.
• Es ist zwingend geboten, dass sich Psychotherapeuten und
psychotherapeutisch tätige Ärzte für die Behandlung von Psychose-Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg e.V.

Erkrankten öffnen. Der Umstand, dass die meisten niedergelassenen
Therapeuten lediglich Störungen aus dem ICD 10-Bereich F3 und F4 – also
affektive (Depression und Bipolarität) und neurotische (Ängste, Zwänge,
Psychosomatik) Störungen – behandeln (vgl. OPK, 2016), hängt auch mit der
Tatsache zusammen, dass vielen Psychologie-Studenten noch bis vor einigen
Jahren eingebläut wurde, dass bei Schizophrenien eine psychotherapeutische
Unterstützung nicht helfe (vgl. Lincoln; Moritz, 2017) und es bis vor kurzem
noch an evidenzbasierten Leitlinien für die Anwendung von Psychotherapie
bei psychotischen Erkrankungen fehlte. Insofern muss bereits in der
Ausbildung auf den therapeutischen Nutzen auch bei wahnhaft Erkrankten
aufmerksam gemacht, die Angst vor deren Behandlung genommen und der
Einsatz von Psychotherapie bei Psychosen im Studium trainiert werden. Denn
den ‚Mythos‘, Psychotherapie sei bei wahnhaften Störungen ‚kontraindiziert‘,
müssen wir endlich ausräumen (vgl. Dochat; Hesse, 2018).“

Ein Artikel von und für den LVPEBW-Landesverband Psychiatrie Erfahrener Baden-Württemberg

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