Der Impfzwang trifft alle erwachsenen Bürger Österreichs. Denn das Impfpflichtgesetz, das die Regierungsparteien ÖVP und Grüne mit ihren pseudo-oppositionellen Gehilfen SPÖ und Neos durchboxen wollen, gibt dem Gesundheitsminister weitgehende Freiheiten, die zu verwendenden Impfstoffe und die Zeiträume zwischen den Impfungen jederzeit nach Belieben zu verändern. Darauf hat heute unsere Verfassungssprecherin Susanne Fürst aufmerksam gemacht.
Warum der Impfzwang verfassungswidrig ist
Susanne Fürst (FPÖ) präsentierte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak und dem Verfassungsrechtler Professor Michael Geistlinger die wichtigsten Gründe, warum der Impfzwang nach wie vor verfassungswidrig ist. Dies liegt vor allem daran, dass – wie besonders die Omikron-Variante zeigt – kein Zusammenhang zwischen der Impfquote und der Ausbreitung des Virus erkennbar ist. Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, weil es die Regierung seit zwei Jahren verabsäumt hat, das Gesundheitssystem durch einen Ausbau der Kapazitäten zu schützen.
Proteste haben bereits Teilerfolg gebracht
Dennoch enthält der neue Gesetzesentwurf, der am Donnerstag im Nationalrat behandelt wird, auch Verbesserungen. Es gibt keinen Impfzwang mehr für Minderjährige und auch die automatische Bestrafung aller Ungeimpften kommt – wenn überhaupt – erst später. Dafür gibt es ab dem 15. März eine „Willkürphase“, in der die Polizei Personen ohne gültiges Impf- oder Genesungszertifikat abstrafen soll. Gerhard Kaniak und Susanne Fürst betonten, dass weiterer Protest nötig sei und auch Wirkung zeige. Kaniak hob die rund 400.000 Stellungnahmen und Zustimmungen im Begutachtungsverfahren hervor: „So viel Bürgerbeteiligung gab es noch nie bei einem Gesetz!“
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