StartseitePolitik und RechtPatrick Stach: Warum ein Whistleblowing-System empfehlenswert ist

Patrick Stach: Warum ein Whistleblowing-System empfehlenswert ist: OnPrNews.com

Rechtsanwalt Patrick Stach über die Chancen von Whistleblowing für Schweizer Unternehmen

Patrick Stach ist Teil der Schweizer Wirtschaftskanzlei Stach Rechtsanwälte. Sein Aufgabengebiet ist es, nationale und internationale Mandanten zu vertreten und ihnen einwandfreie Dienstleistungen sowie passende und zeitgerechte Lösungen für verschiedene Probleme zu präsentieren. Studiert hat Rechtsanwalt Patrick Stach an der Universität St. Gallen, wo er 1991 auch promovierte. Seine Fachgebiete umfassen die Themen Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Erbrecht, wobei er auch die Lizenz besitzt, als Notar Beurkundungen und Willensvollstreckermandate durchzuführen. Aus diesem Grund ist er auch der erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Whistleblowing geht und beantwortet Fragen wie:

– Was versteht man unter Whistleblowing?
– Welche bekannten Fälle von Whistleblowing gibt es in der Schweiz?
– Wie ist die Rechtslage für Whistleblowing in der Schweiz?
– Warum wird Whistleblowing in der Gesellschaft negativ aufgefasst?
– Worin liegen die Gefahren von Whistleblowing?
– Was sind die Vorteile eines Whistleblowing-Systems?
– Welche Rolle nimmt eine Anwaltskanzlei an dieser Stelle ein?
– Ist Whistleblowing wirklich eine Chance für Unternehmen?

WAS VERSTEHT MAN UNTER WHISTLEBLOWING?

Der Begriff Whistleblower ist ein Anglizismus, der grob mit Enthüller oder Aufdecker übersetzt werden kann. Im Grunde beschreibt das Wort eine Person, die für die Öffentlichkeit tätig ist und wichtige Geheiminformationen von illegalen, betriebsinternen Aktivitäten aufdeckt, erklärt Rechtsanwalt Patrick Stach. Je nachdem, welchen Inhalt das Erfahrene hat und welches Unternehmen sie betreffen, übermitteln Whistleblower ihre Informationen entweder an die zuständigen Behörden oder machen sie publik, wodurch grosse Reputationsschäden für die betroffenen Personen und Unternehmen entstehen können.

WELCHE BEKANNTEN FÄLLE VON WHISTLEBLOWING GIBT ES IN DER SCHWEIZ?

Wie Rechtsanwalt Patrick Stach erklärt, können Whistleblower aus unterschiedlichen Richtungen kommen. Ein bekannter Fall ereignete sich zum Beispiel 2012, als ein Mitarbeiter der Bank Sarasin in Basel das Schweizer Bankgeheimnis verletzte, indem er dem Nationalrat mitteilte, dass der Direktoriumspräsident eine halbe Million US-Dollar gekauft hatte. Dem Direktoriumspräsidenten wurde daraufhin Insiderhandel vorgeworfen, woraufhin dieser zurücktrat. Wie Patrick Stach weiss, zeigte sich der Whistleblower später selbst an.

WIE IST DIE RECHTSLAGE FÜR WHISTLEBLOWING IN DER SCHWEIZ?

In der Schweiz fehlt es derzeit noch an gesetzlichen Regelungen für Whistleblower, erklärt Rechtsanwalt Patrick Stach. So müssen sich Arbeitnehmer beim Whistleblowing an die Melde- und Treue-, sowie Geheimhaltungspflicht halten. Bevor man sein Wissen an externe Personen meldet, ist man daher verpflichtet, die internen Zuständigen damit zu konfrontieren. Wer sich daran nicht hält, muss allenfalls mit einer Kündigung rechnen, weiss Patrick Stach. Diese Aussicht sorgt wiederum dafür, dass der Arbeitnehmer wenig Anreize hat, Missstände aufzudecken.

WARUM WIRD WHISTLEBLOWING IN DER GESELLSCHAFT NEGATIV AUFGEFASST?

In der Gesellschaft ist Whistleblowing zum einen aufgrund der komplizierten Rechtslage ein schwieriges Thema, erklärt Rechtsanwalt Patrick Stach. Dieses Rechtsproblem bezieht sich auch nicht allein auf die Schweiz, sondern ist in vielen europäischen Ländern zu finden. Zum anderen wird Whistleblowing an mancher Stelle auch mit „Verpfeifen“ gleichgesetzt, ein Begriff, der ebenfalls negativ konnotiert ist. Arbeitnehmer zeigen sich deshalb oft zögerlich, wenn ihnen Missstände auffallen, da sie nicht den Ruf als Petze auf sich nehmen oder dem Unternehmen und ihren Kollegen Schaden zufügen wollen.

WORIN LIEGEN DIE GEFAHREN VON WHISTLEBLOWING?

Ganz ungefährlich ist die Thematik des Whistleblowings nicht, wie Patrick Stach erläutert. So kann diese Art der Informationsweitergabe zum Beispiel von anderen Institutionen wie Geheimdiensten oder Konkurrenten dazu missbraucht werden, Falschinformationen zu streuen und publik zu machen. Darüber hinaus kann es passieren, dass Fehlinformationen an die Presse gelangen, was für die zuständigen Personen und Institutionen rufschädigende Folgen haben kann, die vor allem in Zeiten des Internets nur schwer wieder ausgemerzt werden können. Der einzige Lichtblick in solchen Fällen ist, dass dieses missbräuchliche Verhalten strafrechtliche Konsequenzen für die Whistleblower zufolge hat, so Patrick Stach. Die Reputation der Geschädigten wieder herzustellen, ist allerdings dennoch nicht immer möglich.

WAS SIND DIE VORTEILE EINES WHISTLEBLOWING-SYSTEMS?

Trotz der Risiken ist Whistleblowing an sich keine schlechte Sache, findet Rechtsanwalt Patrick Stach. Zumindest wenn man die diesbezüglichen Unsicherheiten unternehmensintern beseitigt. Rund 60 Prozent aller Schweizer Unternehmen haben mittlerweile ein internes Whistleblowing-System und damit eine Meldestelle eingerichtet, wo sich Arbeitnehmer mit Ihren Anliegen melden können. Dadurch können Reputationsschäden verhindert und gleichzeitig Fehlverhalten im Unternehmen aufgedeckt. Patrick Stach erklärt, dass dies zu einer deutlich besseren Rechtssicherheit führt, von der nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch das Unternehmen profitiert. Auf diese Weise können sich Unternehmen verbessern und grobe Fehler können vermieden werden und der Arbeitnehmer kann sein Recht auf Meinungs- und Meldefreiheit wahrnehmen, ohne dabei um seinen Arbeitsplatz bangen zu müssen.

WELCHE ROLLE NIMMT EINE ANWALTSKANZLEI AN DIESER STELLE EIN?

Bei der Einrichtung eines internen Whistleblowing-Systems gibt es diverse rechtliche Punkte, die laut Patrick Stach beachtet werden müssen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf die rechtliche Beratung einer Anwaltskanzlei zurück. Diese führt die Funktion einer Meldestelle aus, nimmt die Meldungen entgegen, prüft sie auf ihre Glaubwürdigkeit und leitet sie schliesslich an das Unternehmen weiter. Ein Vorteil einer Anwaltskanzlei als Whistleblowing-Meldestelle ist, dass sie die Meldungen der Arbeitnehmer vertraulich entgegennehmen kann, wodurch der Whistleblower keine Angst vor Konsequenzen haben muss, so Patrick Stach. Viele Arbeitnehmer versuchen nämlich, ihre Anregungen und Informationen anonym weiterzuleiten, um nicht am Ende dafür bestraft zu werden. Das ist laut Patrick Stach zwar nachvollziehbar, aber problematisch, da es dadurch auch zu Missbrauchsfällen des Whistleblowings kommen kann. Die Anwaltskanzlei kann allerdings verhindern, dass es zu ungerechtfertigten Kündigungen kommt und untersteht darüber hinaus einer Schweigepflicht, weshalb der Arbeitnehmer keine Angst vor Meldungen haben muss.

IST WHISTLEBLOWING WIRKLICH EINE CHANCE FÜR UNTERNEHMEN?

Wenn es nach Patrick Stach geht, dann ist das Whistleblowing deutlich besser als sein Ruf und sollte von Unternehmen weniger als Ärgernis, sondern vielmehr als Chance gesehen werden. Denn als Unternehmen erhält man dadurch die Chance, Qualität und Ruf dauerhaft zu stärken und eine Vorbildposition im Umgang mit Regelverstössen einzunehmen. Patrick Stach hofft daher, dass die Gesellschaft künftig davon absieht, Whistleblowing als „Petzen“ oder „Verpfeifen“ zu betrachten, sondern als Möglichkeit auf eine Verbesserung der internen Strukturen. Dafür müssen allerdings verschiedene Gegebenheiten geschaffen werden, wie etwa ein genau ausgearbeitetes internes Whistleblowing-System, dass nicht nur den Arbeitnehmer schützt, sondern auch das Unternehmen.

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

– Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
– Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

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