StartseitePolitik und RechtHinweisgeberschutzgesetz: Keine Zustimmung im Bundesrat, was nun?

Hinweisgeberschutzgesetz: Keine Zustimmung im Bundesrat, was nun?: OnPrNews.com

Am 10.02.2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seine Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das der Bundestag bereits am 16.12.2022 beschlossen hatte, dient der Umsetzung der EU-Whistlebower-Richtlinie. Diese hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ein Whistleblower System einrichten und betreiben müssen, über das sich Hinweisgeber mit Informationen über Verstöße wenden können.

EU-Kommission reagiert mit Klage vor Europäischen Gerichtshof

Wegen der Fristversäumnis hat die EU-Kommission gegen Deutschland bereits am 27.02.2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Am 15.02.2023 wurde Deutschland nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wegen dem mangelnden Schutz von Hinweisgebern verklagt. Der Vorwurf: Deutschland setzt Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig um. Im Falle einer Niederlage kann der EuGH Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilen.

So geht´s jetzt mit dem Hinweisgeberschutzgesetz weiter

Nach dem Scheitern eines Gesetzte im Bundesrat wird in der Regel der Vermittlungsausschuss tätig. Die Ampelkoalitionäre haben jedoch bereits angekündigt, den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einzubringen – und zwar so schnell wie möglich. Damit ist mit der rechtskräftigen Verabschiedung bereits Ende Februar/Anfang März 2023 zu rechnen.

Vermutlich muss nur ein kleiner Teil im Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetz angepasst werden, um als nicht zustimmungspflichtig zu gelten: Es geht wohl um die Regelung der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht für Landesbeamte, die einen Missstand melden. Das wäre in ein separates zustimmungspflichtiges Gesetz auszulagern

Alle anderen Regelungen im Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetz könnte der Bundestag unverändert erneut beschließen und bräuchte dann nicht mehr die Zustimmung des Bundesrates.

Empfehlungen für Unternehmen

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten werden unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen und sich daher mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen müssen:

Das HinSchG wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten wird es noch eine „Schonfrist“ hinsichtlich der Umsetzung bis zum 17.12.2023 geben. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten hingegen müssen sofort tätig werden, da das HinSchG für sie mit Inkrafttreten gelten wird.

Für die Umsetzung des HinSchG sollten daher bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen getroffen werden.

Die Intelli Revolution GmbH wurde 2020 in Hamburg als Plattform für Dokumentenautomation gegründet. Seither haben wir uns zu einem ganzheitlichen Compliance-Dienstleister weiterentwickelt, der Unternehmen in aller Welt dazu befähigt, Compliance wirtschaftlich und sicher umzusetzen. Im Fokus steht der Bereich Datenschutz, der stetiges Wachstum erfährt und seit 2022 unter der Marke BEREDI Datenschutz geführt wird. Zudem bieten wir eine interne Hinweisgeber-Meldestelle, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt, die Identität des Whistleblowers schützt und so Reputationsschäden verhindert. Ergänzend hierzu versetzen wir Unternehmen dazu in die Lage, Innovationen anzustoßen und die mit ihr verbundenen Projekte erfolgreich umzusetzen.

Kontakt
Intelli Revolution GmbH
Jessica Stehn-Bäcker
Überseeallee 1
20457 Hamburg
+49 40 22861374
js@intelli-revolution.de
http://www.intelli-revolution.de

Bildquelle: Trillerpfeife @iStock.com/wildpixel

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Hinweisgeberschutzgesetz: Keine Zustimmung im Bundesrat, was nun?

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen stehen vor neuen Anforderungen

Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten...

Unternehmen aufgepasst – Hinweisgeberschutzgesetz muss bis zum 17.12.2023 umgesetzt werden

Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr...

Hinweisgeberschutzgesetz -Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen

Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet,...

Einfache Portallösung: Schutz für „Whistleblower“ bei KMU

Hinweisgeberschutzgesetz - mit Giveanote.de einfach eine interne Meldestelle einrichten Unternehmen, die zwischen...