StartseiteImmobilien, Bauen und WohnenBetriebskosten im Mietvertrag vereinbaren

Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren: OnPrNews.com

05.12.2019 – Haus & Grund-Vortrag informiert

Nebenkosten werden oft als „zweite Miete“ bezeichnet. Sie sind immer wieder Anlass für Missverständnisse zwischen Vermieter und Mieter. Dabei könnten viele Unstimmigkeiten mit einer Überprüfung des Mietvertrages vermieden werden. Entsprechend sind die Betriebskosten ein wesentlicher Teil der Beratungsarbeit von Eigentümer- und Mieterorganisationen.

Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, sollten Vermieter sich rechtzeitig mit dem Thema Betriebskosten zu beschäftigen. Wie sie richtig vereinbart und abgerechnet werden, erklärt Fachanwalt Thomas Bellmer, Geschäftsführer von Haus & Grund Darmstadt, am 5. Dezember 2019. Die Veranstaltung findet um 17 Uhr bei der Sparkasse Darmstadt statt: Rheinstraße 10-12, 64283 Darmstadt. Anmeldung: Telefon 06151 – 2816 100 899

Über Haus & Grund Darmstadt

Haus & Grund Darmstadt e. V. vertritt seit 1904 die Interessen von mehr als 5.000 Eigentümern und Vermietern in Darmstadt und Umgebung. Der Verein berät seine Mitglieder in sämtlichen Rechtsfragen rund um die eigene Immobilie. Haus & Grund Darmstadt ist einer von 900 Vereinen, die in 22 Landesverbänden beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland organisiert sind. Damit ist er Teil einer starken politischen Interessenvertretung für das private Eigentum in Deutschland.

Firmenkontakt
Haus & Grund Darmstadt e.V.
Thomas Bellmer
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0
06151 3990-22
presse@rfw-kom.de
https://www.rfw-kom.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0
06151 3990-22
presse@rfw-kom.de
https://www.rfw-kom.de

Bildquelle: © Haus & Grund Darmstadt

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren

Es gibt nur eine Chance für den ersten Eindruck

Es gibt nur eine Chance für den ersten Eindruck. Was hat...

Toolith bringt den Baumarkt nach Hause – bequemes Einkaufen von Werkzeugen und Bausstoffen online

Online-Baumarkt Toolith - Der Online-Baumarkt für Werkzeuge und Bausstoffe, bietet Kunden eine...

DAA DämmIndex 2. Halbjahr 2022: Deutliche Reaktion auf BEG-Novelle

Laut dem DAA DämmIndex war im zweiten Halbjahr 2022 vor allem...

Mr. Lodge GmbH kooperiert mit den Coliving-Anbietern The Base FOL Group GmbH und BeePartment Marken GmbH

Mr. Lodge ergänzt bereits bestehende erfolgreiche Partnerschaften im Bereich Serviced Apartments mit den Anbietern Revo, Locke Living und Dein Apart um Zusammenarbeit mit The Base und BeePartments

ARAG: 3 Fragen, 3 Antworten zum Mietrecht

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens Dürfen Vermieter...

Wohnen wird in Deutschland flächendeckend teurer

GeoMap-Analyse zur Mietpreisentwicklung 2022 zu 2023 Die komplette Analyse inkl. Grafiken...

Alles muss raus!

ARAG Experten mit Informationen zu Haushaltsauflösungen Das komplette Räumen einer Wohnung oder...