StartseiteAuto und VerkehrFrühjahrs-Check-up für E-Bikes - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Frühjahrs-Check-up für E-Bikes – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung: OnPrNews.com

Welche Besonderheiten es bei der Pflege gibt

Egal ob aus dem Winterschlaf erweckt oder nach dem Einsatz bei Schnee und Matsch: Das E-Bike sollte einen gründlichen Frühjahrs-Check bekommen. Zwar ähnelt die Pflege der elektrifizierten Räder denen eines motorlosen Drahtesels. Doch durch das höhere Gewicht und die Elektronik sind ein paar Besonderheiten zu beachten. Welche das sind, weiß Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO.

Zuerst putzen

Beim Frühjahrs-Check des E-Bikes steht das Putzen an erster Stelle. Kam das Rad im Winter zum Einsatz, sind zunächst die Reste von Streusalz sorgfältig zu entfernen. Falls der Rahmen Lackschäden durch Rollsplitt oder Steine aufweist, ist es sinnvoll, diese auszubessern, um spätere Rostflecken zu vermeiden. E-Bike-Fahrer sollten auch die Kette säubern und einölen sowie die Bremsen und den Luftdruck der Reifen überprüfen.

Höherer Verschleiß durch höheres Gewicht

„E-Bikes sind schwerer als motorlose Fahrräder“, erläutert Gouberkov. „Daher verschleißen Kette, Ritzel und Reifen schneller.“ Der Unfallexperte empfiehlt, die Reifen auch während der Saison regelmäßig zu prüfen. Denn Risse im Reifenprofil oder ein zu niedriger Luftdruck erhöhen den Kraftaufwand, der notwendig ist, um das E-Bike zu bewegen. Dies führt zu einer erhöhten Beanspruchung des Akkus. Zudem kann ein kaputter Reifen platzen und dies wiederum zu einem Unfall führen. Wichtig: Wer neue Reifen benötigt, sollte beim Kauf auf die Angaben „E-Bike-tauglich“ oder „E-Bike-ready“ achten. Die Bremsen sind durch das höhere Gewicht ebenfalls stärker vom Verschleiß betroffen. Deshalb auch hier der Tipp: Regelmäßig die Bremsbeläge einschließlich der Bremsscheiben sowie die Hydraulik überprüfen.

Besonderheiten beim Akku

Der Akku ist der Kern eines E-Bikes. Auch er ist ein Verschleißteil. Seine Lebensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Kapazität des Akkus selbst, aber auch die Häufigkeit, mit der der Fahrer sein E-Bike nutzt und wie oft er dabei die Motorunterstützung einsetzt. Abhängig davon müssen E-Biker den Akku unterschiedlich häufig laden. Je öfter dies geschieht, desto kürzer behält er seine volle Leistung. Es ist wichtig darauf zu achten, dass der Akku beim Laden Zimmertemperatur hat und keinen Minustemperaturen ausgesetzt ist. Wer das E-Bike im Winter nicht fährt, sollte es geschützt unterstellen, am besten im Keller oder in der Garage. Während dieser Zeit regelmäßig den Ladezustand prüfen und den Akku gegebenenfalls wieder aufladen, um eine Tiefenentladung zu vermeiden.

Reparatur besser vom Fachmann

Wer feststellt, dass Reparaturen notwendig sind oder die Akkuleistung nachgelassen hat, dem rät der Experte der ERGO, einen Fachhändler aufzusuchen. Denn wer beispielsweise die Antriebseinheit öffnet, der verliert Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Zudem sind viele Bestandteile eines E-Bikes so aufeinander abgestimmt, dass ein Eingriff Auswirkungen auf die Funktionen anderer Komponenten haben könnte.

Sicherheit geht vor

Nicht nur für das E-Bike, auch für seine Fahrer empfiehlt der Unfallexperte eine Vorbereitung auf die neue Saison, denn: „Die Mehrzahl der Unfälle geschieht ohne Fremdeinwirkung.“ Häufig unterschätzen die Fahrer die Geschwindigkeit oder das Verhalten des E-Bikes, beispielsweise in Kurven. Wer über den Winter auf Fahrradfahren verzichtet hat, muss unter Umständen erst wieder ein Gefühl dafür entwickeln. Gouberkov empfiehlt, das E-Bike-Fahren zum Beispiel auf leeren Parkplätzen, Feldwegen oder in ruhigen Seitenstraßen auszuprobieren, um sich mit dem Antriebs- und Bremsverhalten wieder vertraut zu machen. „Insbesondere das Abbiegen sollten die E-Biker üben, denn dabei kommt es besonders häufig zu Zusammenstößen und Unfällen“, weiß der Unfallexperte. Wer will, kann auch an einem E-Bike-Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Eine Kursübersicht finden Interessierte zum Beispiel auf der Webseite des VCD. Und nicht vergessen: Auch den Fahrradhelm aus dem Winterschlaf holen. Es besteht zwar keine Helmpflicht für E-Bikes, der Kopfschutz kann im Fall eines Sturzes aber schwere Kopfverletzungen verhindern.
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