Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen.
Immobilienverkäufe unterliegen zeitnah einer Neuregelung der Verteilung der Maklerprovision. Der Bundesrat stimmte am 5.6.2020 dem neuen "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (...)" zu.