Der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese zu dokumentieren. Die zuständige Behörde kann die Übermittlung der Dokumentation der Beurteilung verlangen.
Experten der ERGO Group informieren
Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Jeder kennt das Gefühl, wenn die Nase plötzlich kitzelt und nichts...