Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in der Pflege ein, die pflegende Angehörige finanziell entlasten und mehr Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bieten. Pflegeliebling informiert!
Das heißt 25 Jahre "Hilfe zur Hilfe" durch die unabhängige und erfolgreiche Unterstützung der erfahrenen Sachverständigen (w/m) des BWPN.
Hamburg, 27.09.2023. Die Einführung der Pflegeversicherung...
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.
Digitalisierungspotenzial erkannt und umgesetzt
Mannheim, 14.03.2022. Die BKK Pfalz hat die Zeichen der Zeit erkannt und treibt die Digitalisierung ihrer Geschäftsbereiche konsequent voran. Seit kurzem...