Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in der Pflege ein, die pflegende Angehörige finanziell entlasten und mehr Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bieten. Pflegeliebling informiert!
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.