Entscheidung der Betreuer ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit der betreuten Person. Willensfähigkeit als Voraussetzung. Wann die Impfanordnung eine Verletzung der Betreuungstätigkeit darstellt.
Entscheidung der Betreuer ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit der betreuten Person. Wann die Impfanordnung eine Verletzung der Betreuungstätigkeit darstellt.